Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2024 09:28 Uhr

Hautkrebsscreening für Versicherte unter 35 Jahren

Ziel der einzelvertraglichen Vereinbarungen mit einigen Krankenkassen über ein Hautkrebsscreening für Versicherte unter 35 Jahren ist es, Hautkrebs im Rahmen der Vorsorge frühzeitig zu erkennen und einer Behandlung zuzuführen.

Neben der ärztlichen Untersuchung des Versicherten zum persönlichen Hautkrebsrisiko ist über Schutzmaßnahmen zur Verhütung von bösartigen Hautkrebserkrankungen zu beraten.

Rechtliche Grundlagen der Verträge sind § 73c(1) SGB V und § 140a(2) SGB V.

Teilnehmende Krankenkassen

  • Barmer(1)
  • BIG direkt gesund(1)
  • Bosch BKK(2)
  • DAK(1)
  • Hanseatische Krankenkasse(1)
  • Siemens BKK(2)
  • SVLFG (LKK)(2)
  • Techniker Krankenkasse(1)
  • VIACTIV Krankenkasse(2)

Hinweis: KBV und Bundesknappschaft haben mit Wirkung zum 1. Januar 2009 als Anlage zum Gesamtvertrag eine Vereinbarung zum Thema "Hautscreening" geschlossen worden.


Teilnahmeberechtigt sind alle Dermatologen.

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