Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2024 17:17 Uhr

Sozialpsychiatrie-Vereinbarung

Die bundesweit gültige Vereinbarung dient der Förderung einer qualifizierten interdisziplinären sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Patienten bis 18 Jahre) in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung.

     

    Niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater sowie Kinderärzte, Nervenärzte und Psychiater mit mindestens zweijähriger Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie arbeiten in enger Kooperation mit komplementären Berufen, mindestens in einem Praxisteam aus Heilpädagogen und Sozialarbeitern, interdisziplinär zusammen.

    Zur Teilnahme ist eine Teilnahmeerklärung einzureichen.

    Tipp: Nutzen Sie die komfortbale Online-Antragstellung in "Meine KVB".

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