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Im Gesundheitswesen kann durch Fehlverhalten weniger dem System großer finanzieller Schaden entstehen. Durch § 81 a SGB V wurden daher die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten.
Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
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