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Krankenkassen

Bereinigung der Gesamtvergütung

 

Zur Bereinigung der Gesamtvergütung aufgrund von Selektivverträgen nach den §§ 73 b, 73 c und 140 a SGB V (Bereinigung) stellen wir für Krankenkassen Informationen zur Verfügung. Sie sollen dazu dienen, das komplexe Bereinigungsverfahren für Krankenkassen und KVB "gangbar" zu machen und so verwaltungsökonomisch wie möglich zu gestalten.
Die Empfehlungen basieren auf dem Beschluss der 17. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses (E-BA) vom 16.12.2009 sowie dem Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) der 218. Sitzung vom 26.03.2010.

 

Die Daten und deren Übermittlung

Der Beschluss des BA der 218. Sitzung vom 26.03.2010 regelt die Datenübertragung sowie die Dateninhalte, Formate, Übermittlungswege, soweit regional keine abweichenden Regelungen zur Bereinigung vereinbart wurden. Da dieser Beschluss nicht veröffentlicht ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Landesverband, die Sie beauftragende Krankenkasse oder per E-Mail an uns, um ein aktuelles Exemplar zu erhalten. In diesem Beschluss finden Sie den detaillierten Aufbau der relevanten, zu übermittelnden Satzarten sowie Angaben zur Benennung der Dateien und der benötigten Software zur Übermittlung der Daten via FTPs.

 

Die Zugangskennungen

Wenn Sie Daten zur Bereinigung einreichen wollen, melden Sie sich bitte frühzeitig per E-Mail bei uns. Nennen Sie uns einen Ansprechpartner Ihrer Krankenkasse mit Postadresse idealerweise auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Dieser Ansprechpartner wird von uns in Vertragsfragen kontaktiert und erhält von uns auf dem Postweg die notwendige Benutzerkennung sowie das benötigte Zugangs- sowie Verschlüsselungskennwort zur Datenübertragung (Anmeldung am FTPs-Server, Verschlüsselung der Datenpakete) zugesandt. Wenn Sie möchten, können Sie uns zusätzlich noch gerne einen Ansprechpartner für technische Belange nennen. Aus Sicherheitsgründen wird von uns jedoch nur eine Benutzerkennung je Kasse vergeben.


Die Datenaufbereitung

Bitte verwenden Sie zur Bereitstellung der Daten die Datensatzbeschreibung gemäß dem Beschluss des BA der 218. Sitzung vom 26.03.2010. Bei technischen Detailfragen können Sie sich gerne mit unseren Spezialisten zur Abstimmung in Verbindung setzen. Verwenden Sie hierzu bitte folgende E-Mail-Adresse.

Sollten Sie planen, Daten zu mehreren Verträgen einzureichen, so empfehlen wir, diese in jeweils eine Datei je Satzart für alle Verträge zusammen zu führen.

Verschlüsseln und komprimieren Sie die Dateien vor der Datenübertragung einzeln. Wir haben hierzu das Programm 7-ZIP mit den in der folgenden PDF-Datei (Stand 11.8.2010) hinterlegten Einstellungen erfolgreich getestet. Verwenden Sie zur Verschlüsselung das postalisch übermittelte, sichere 8-stellige Verschlüsselungskennwort.

Die gepackte Datei benennen Sie bitte gleich wie die Datei, die sich im verschlüsselten „Container“ befindet. Die vorgesehene Dateinamenskonvention lautet: Satzart_Quartal_Kassensitz-IK_VKNR_Empfänger-KV.Version (Format: CCC_JJJJQ_CCCCCCCCC_CCCCC_CC.CCC). Hierbei bezeichnet die VKNR die Empfänger-KV-spezifische Vertragskassennummer der Krankenkasse. Diese ist für die automatisierte Bearbeitung wichtig, da die VKNR nicht Bestandteil der Nutzdaten und nur im Dateinamen zu finden ist.

Der Dateityp bezeichnet fortlaufend die Version der einzelnen Erst- bzw. notwendigen Korrekturlieferungen der jeweiligen Satzart, beginnend mit „001“. Wir empfehlen dringend bei Korrekturlieferungen alle Daten erneut zu senden und mit einer neuen Versionsnummer zu versehen, da die automatische Verarbeitung Ihrer Daten anhand der höchsten gelieferten Versionsnummer erfolgt.

 

Die Datenübertragung

Zur Datenübertragung via FTPs empfehlen wir als Client die Software Filezilla. Die in der folgenden PDF-Datei (Stand 11.8.2010) dargestellte Konfiguration wurde von uns erfolgreich getestet. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Einwahl die postalisch versendete mit „BGV_“ beginnende Benutzerkennung sowie das 10-stellige Zugangskennwort zur Anmeldung verwenden. Aus Sicherheitsgründen werden die von Ihnen übertragenen Daten nach kurzer Zeit aus dem Eingangsbereich des FTPs-Servers entfernt. Zusätzlich erhalten Sie zeitnah von uns eine Nachricht an die angegebene Emailadresse Ihres Ansprechpartners, ob die Datenübertragung erfolgreich verlaufen ist. Bitte beachten Sie, dass diese Nachricht bis auf weiteres von uns nur manuell erstellt werden kann und daher nur zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr mit mindestens 4 Stunden Verzögerung versendet wird.

Für eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Daten ist es hilfeich, wenn Sie uns eine Nachricht zukommen lassen, sobald die Übertragung Ihrer Daten vollständig abgeschlossen ist. Dies kann formlos per E-Mail geschehen. Wir benötigen lediglich die im Dateinamen genannte VKNR sowie die für Sie gültige höchste Versionsnummer.

Sollte es zu Schwierigkeiten bei der Datenübertragung kommen, wenden Sie sich bitte ebenfalls per E-Mail an uns. Wir helfen Ihnen während der oben angegebenen Zeiten gerne weiter.

Abgabefrist

Bitte beachten Sie, dass für das 4. Quartal 2010 der 19.08.2010 als letzter Tag zur fristgerechten Abgabe der Daten vereinbart wurde.

Nutzen Sie die Gelegenheit und vermeiden Sie Engpässe: Bereits ab dem 12.08.2010 stehen unser Server und unser Team zur Annahme Ihrer Daten bereit. Warten Sie daher bitte nicht bis zur sprichwörtlich „letzten Minute“.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Hinweise? Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

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