
Ab dem 1. Januar 2009 werden die vertragsärztlichen Leistungen nach der regionalen bayerischen Euro-Gebührenordnung (B€GO) vergütet. Grundlage der bayerischen Euro-Gebührenordnung ist der vom Bewertungsausschuss beschlossene Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) für ärztliche Leistungen. Aus diesem und dem regionalen Punktwert ergibt sich die bayerische Gebührenordnung mit Euro-Preisen.
GOP-Übersicht mit bayerischen €-Preisen für 2010 - Stand 01.01.2010
GOP-Übersicht mit bayerischen €-Preisen für 2009 - Stand 01.10.2009
EBM (KBV)
Informationen zum EBM 2000 plus (gültig bis 31.12.2007)
Laborreform (KBV)
Im Zuge der Einführung des neuen EBM 2008 mit Wirkung zum 1. Januar 2008 wurden auch die zum EBM in den Jahren 1995 bis 2004 getroffenen vertraglichen Vereinbarungen der Partner der Bundesmantelverträge überarbeitet. Damit die angepassten Beschlüsse zeitgleich mit dem neuen EBM im Januar 2008 in Kraft treten können, erfolgte aus formalen Gründen ihre Veröffentlichung bereits in Heft 39 des Deutschen Ärzteblattes vom 28. September 2007. Die Änderungen/Aufhebungen der Beschlüsse wurden jedoch erst ab dem 1. Januar 2008 wirksam.

Hier finden Sie Informationen zur Plausibilitäts- & Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Zu den Rechtsquellen