Nach erfolgreicher Zertifizierung erhalten Sie 2010 für die GOP 01770 und 01772 eine Mehrvergütung für jede erbrachte Sonographie im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinie bei den Patientinnen der teilnehmenden Krankenkassen.
Quartalsweise Vergütungsübersicht ![]()
Seit 01.01.2009 erfolgt die taggenaue Abrechnung. Das heißt, ab dem Tag, an dem uns Ihre Nachweise zu den drei Qualitätsbausteinen sowie Ihre Teilnahmeerklärung vorliegen, profitieren Sie von der Mehrvergütung.
Die Teilnahme lohnt sich nicht nur finanziell - profitieren Sie auch von zahlreichen weiteren Vorteilen:
Um an dem Qualitätsprogramm „SonoBaby" teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Ultraschallgenehmigung der Anwendungsklasse VII für Gynäkologie und Geburtshilfe. Für eine Zertifizierung sind zusätzlich vier Nachweise zu erbringen. Details entnehmen Sie bitte folgendem Dokument:
Qualitätsmaßnahme SonoBaby (58 KB)

Kurzanleitung zur Fachwissensprüfung (274 KB)
Hinweis: Gegenwärtig gibt es keine Fortbildungspunkte für die SonoBaby Fachwissensprüfung.
Gewährleistungserklärung apparative Mindestgerätequalität - Anlage G (33 KB)
Bestätigung der KVB-konformen Wartung:
Protokoll apparative Qualitätsprüfung durch Wartung - Anlage W (19 KB)
Übersicht der KVB-akkreditierten Hersteller und Wartungsdienstleister
Einreichen der fehlenden Nachweise
Infoschreiben an Teilnehmer "SonoBaby" (17 KB)