Die neue Ultraschallvereinbarung trat am 01.04.2009 in Kraft. Sie löst die seit dem 10.02.1993 geltende Fassung ab und berücksichtigt die medizinisch-technischen Weiterentwicklungen sowie die zwischenzeitlichen Änderungen der Weiterbildungsordnungen und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes.
Ziel der Neufassung ist es, eine konstante Qualität sicherzustellen und eine hochwertige Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Personen in der ambulanten Versorgung zu gewährleisten.