Symptomatik, Diagnostik und Therapie der Neuen Grippe

Symptomatik der Neuen Grippe A/H1N1

Die Symptome der Neuen Grippe A/H1N1 ähneln den Symptomen der jährlichen Grippe mit Fieber 38°C und Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit.

Einige Personen, die mit dem Erreger der Neuen Grippe A/H1N1 infiziert waren, berichteten auch über Übelkeit, Erbrechen und Durchfall.

Krankheitsverdacht

Fieber von mehr als 38°C und Husten, ohne dass ein Labornachweis vorliegt und die Symptomatik nicht durch eine andere Ursache hinreichend erklärt wird.

Derzeit stehen viele Fälle im Zusammenhang mit Kontakten im engeren privaten oder beruflichen Umfeld zu Personen, die (auch möglicherweise) an Influenza A/H1N1 erkrankt sind. Gleichzeitig steigt die Zahl der Fälle, die keine klare Infektionsquelle angeben können.

Übertragung der Neuen Grippe

Es ist davon auszugehen, dass das neue Influenzavirus H1N1 übertragen wird wie eine übliche Influenza, also überwiegend durch Tröpfchen, die zum Beispiel beim Sprechen, insbesondere aber beim Husten oder Niesen entstehen und über eine geringe Distanz auf die Schleimhäute von Kontaktpersonen gelangen können.

Einzelne Publikationen legen aber auch die Möglichkeit einer Übertragung durch so genannte Tröpfchenkerne nahe, die kleiner sind (kleiner als fünf Mikrometer) und länger in der Luft schweben können (aerogene Übertragung). Vermutlich kann die Übertragung auch über Oberflächen erfolgen, die mit virushaltigen Sekreten verunreinigt sind, wenn sie angefasst werden. Dabei gelangen die Viren über die Hand in Mund, Nase oder Augen. 

Wie lange dauert es, bis Symptome auftreten?

Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung ("Inkubationszeit") ist von der Art des Influenza-Virus abhängig. Bei den Erregern der saisonalen Influenza beträgt diese ein bis vier Tage. Die genaue Inkubationszeit ist ähnlich wie bei der saisonalen Influenza.

Die Ansteckungsfähigkeit kann bei der saisonalen Influenza bereits kurz (weniger als 24 Stunden) vor Auftreten der klinischen Symptomatik beginnen und besteht danach gewöhnlich für drei bis fünf Tage. Bei der neuen Influenza wird angenommen, dass manche Patienten ebenfalls bereits am Tag vor Symptombeginn Viren ausscheiden. Bei der Dauer der Ausscheidung wird von einer Woche ausgegangen.

Wie kann die Neue Grippe A/H1N1 diagnostiziert werden?

Das neue Virus (Influenza A/H1N1) kann mit üblichen Diagnose-Verfahren nicht nachgewiesen werden.

Das Nationale Referenzzentrum für Influenza am Robert Koch-Institut und einige weitere Laboratorien in Deutschland können dieses Virus aber mit PCR-Test sicher nachweisen.

Zur Diagnose sollte ein Rachen- oder Nasenabstrich möglichst rasch nach Beginn der Erkrankung von einem Arzt entnommen und an ein Labor eingesandt werden.

 

Labor-Diagnosesicherung und Therapie

Risikofälle, bei denen eine labordiagnostische Diagnosesicherung erfolgen sollte.

Auf der Website des Robert-Koch-Institutes finden Sie Empfehlungen mehrer Fachgesellschaften zur Indikation der labordiagnostischen Sicherung von Influenaza A/H1N1-Infektionen

Empfehlungen - Risikofälle

Bei Patienten mit epidemiologischem Risiko, aber ohne Symptome (z. B. Reiserückkehrer, Empfehlung eines Arbeitgebers) sollte keine Diagnostik erfolgen.


Vorgehen bei Verdachts- und Erkrankungsfällen

Die Strategie beim Fallmanagement ist in Absprache der Länder mit dem Robert-Koch-Institut wie folgt angepasst worden:

Maßnahmen bei Verdachts- und Erkrankungsfällen:

  • Siehe Symptomatik
  • Erregerspezifische Diagnostik – siehe Labordiagnostische Diagnosesicherung und Therapie
  • Sonstige Kontaktpersonen erhalten allgemeine Informationen.
  • Laboruntersuchungen und Therapieempfehlungen erfolgen nur bei individualmedizinischer Indikation.
  • Erkrankte sollen bis einen Tag nach Abklingen des Fiebers zu Hause bleiben, erkrankte Beschäftigte mit beruflichem Kontakt zu vulnerablen Gruppen vorsorglich mindestens sieben Tage.

 

Maßnahmen bei engen Kontaktpersonen mit erhöhtem Risiko der Übertragung auf vulnerable Gruppen:

  • Die Maßnahmen werden auf enge Kontaktpersonen mit erhöhtem Risiko der Übertragung auf vulnerable Gruppen konzentriert:
  • durch berufliche Tätigkeit mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (siehe Seite 2)


UND

  • durch engen Kontakt zu einem Fall von Neuer Influenza im möglichen Übertragungszeitraum durch:

- Lebensgemeinschaft im selben Haushalt

- Intimkontakt

- Pflegerische Tätigkeit oder körperliche Untersuchung (ohne adäquaten Schutz)


Möglicher Übertragungszeitraum

Als Anhalt für den Zeitraum einer möglichen Übertragung (Dauer der Ansteckungsfähigkeit) durch einen bestätigten oder wahrscheinlichen Fall gelten die Zeiträume:

  • Erwachsene, acht Tage (= Tag vor Symptombeginn bis sieben Tage nach Symptombeginn)
  • Kinder, elf Tage (= Tag vor Symptombeginn bis zehn Tage nach Symptombeginn)


Empfohlene Maßnahmen

Passive Gesundheitsüberwachung

  • Zweimal tägliches Messen der Körpertemperatur durch die Person selbst
  • Umgehende Information des zuständigen Gesundheitsamts beim Auftreten von Symptomen (Fieber, Husten, Halsschmerz, Kopf-/Muskel oder Gliederschmerzen).

 

Dies sollte für die Dauer von 7 Tagen nach dem letzten übertragungsrelevanten Kontakt zum bestätigten oder wahrscheinlichen Fall erfolgen.

Je nach Situation soll in Abstimmung mit dem Arbeitgeber bestimmt werden, inwieweit eine Kontaktperson, die mit gefährdeten Personen arbeitet, für 7 Tage nach dem letzten übertragungs-relevanten Kontakt in diesem Bereich eingesetzt werden kann.

 

Besondere Situationen

Bei Kontakten, bei denen die Kontaktperson durch die effektive Anwendung persönlicher Schutzausrüstung (s. a. TRBA 250, ABAS Beschluss 609) vor Infektion geschützt war, sind die empfohlenen Maßnahmen in der Regel nicht erforderlich.

  • In besonderen Situationen kann das zuständige Gesundheitsamt auch bei anderen als den oben genannten Kontakten trotzdem die dort formulierten Maßnahmen einleiten.
  • Auch wenn im weiteren Krankheitsverlauf die Isolationsmaßnahmen des Falls aufgehoben werden, weil keine Infektiosität mehr angenommen wird, so sollen die Maßnahmen bei den engen Kontaktpersonen trotzdem unverändert fortgeführt werden, da die Exposition ja trotzdem vorgelegen hatte und die mögliche Entwicklung der Erkrankung bei den Kontaktpersonen nicht auszuschließen ist.
  • Kann eine Infektion im weiteren Verlauf ausgeschlossen werden, z.B., weil eine andere die Befunde erklärende Diagnose im weiteren Verlauf gestellt und gesichert worden ist, können alle zuvor ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen der jeweiligen Kontakte abgesetzt werden. Dies beinhaltet auch eine entsprechende Benachrichtigung der Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt.