Risikomanagement und Organisatorisches in Arztpraxen
Organisatorisches in der Praxis
Um sich und das Praxispersonal vor einer möglichen Infektion zu schützen sollten umfangreiche hygienische Maßnahmen getroffen werden:
- Telefonische Vorabklärung empfohlen, fragen Sie bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung, um was es geht.
- Hausbesuche bei Verdachtsfällen können zum eigenen Schutz der Praxis und des Personals beitragen.
- Zeitliche Trennung der Sprechzeiten. Aus hygienischer Sicht müssen Influenzapatienten von der Regelsprechstunde separiert werden. Zwischen den Behandlungen von Influenza-Verdacht-Patienten und anderen Patienten sollte ausreichend zeitlicher Abstand bestehen.
- Räumliche Trennung der Eingangsbereiche, Anmeldezonen, Wartezimmer und Toiletten/Waschräume. Durch Aushang in der Praxis auf telefonische Terminvereinbarung aufmerksam machen.
- Desinfektionsmittel an jedem Arbeitsplatz. Händedesinfektion ist erforderlich nach direktem Patientenkontakt, Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten sowie nach Ablegen der Handschuhe mit einem Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit für das Wirkungsspektrum „begrenzt viruzid“.
- Schutzkleidung anlegen. Personen, die unmittelbaren Kontakt zum Patienten haben, sollen sich mit einem Schutzkittel, Einweghandschuhen und einem Mund-Nasen-Schutz bzw. Atemmaske, Schutzbrillen mit Seitenschutz und Schutzkittel schützen. Mund- Nasen-Schutz, Einmalhandschuhe sowie Schutzkittel sind vor Betreten des Zimmers anzulegen. Mund-Nasen-Schutz und Einmalhandschuhe sind vor Verlassen des Zimmers in einem geschlossenen Behältnis zu entsorgen; der Schutzkittel ist im Zimmer zu belassen.
- Zusätzlich antivirale Medikamente für das medizinische Personal – täglich eine Kapsel Oseltamivir (Tamiflu®, 75mg) pro Person (zu beachten: off label use bei Anwendung über einen Zeitraum von sechs Wochen hinaus).
- Patient ausstatten. Mund-Nasen-Schutz für betroffene (infektionsverdächtige) Patienten.
Empfehlungen
Robert Koch-Institut zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf bzw. bei nachgewiesener Influenza
Wer trägt die Kosten für diese Schutzmaßnahmen?
Die Kosten für Schutzkleidung und Schutzmaßnahmen in Ihrer Praxis müssen vom Arzt getragen werden, sie werden bislang nicht von den Krankenkassen übernommen.
Weitere empfohlene Maßnahmen
- Information der Patienten durch einen Aushang.
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