Neue Grippe - Therapie

Diagnosestellung: Vorgehen

Sichere Diagnose stellen

Um eine sichere Diagnose im Verdachtsfall zu stellen, ist zur Zeit ausschließlich eine PCR-Untersuchung zum Nachweis der Influenza A/H1N1 Virus notwendig. Der Influenza Schnelltest kann keine sichere Diagnose auf A/H1N1 stellen.

 

 

Probenentnahme durchführen

Unter Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen sollten mit je einem Tupfer – idealerweise Tupfer speziell für Virusdiagnostik - drei Abstriche genommen werden:

  • aus dem Rachen (rechts und links der Uvula abstreichen)
  • aus dem rechten Nasenloch
  • aus dem linken Nasenloch

 
Stehen keine Tupfer für die Virusdiagnostik zur Verfügung, dann sollten die Abstriche mit trockenen sterilen Tupfern erfolgen (keine Abstrichröhrchen für die Bakteriendiagnostik verwenden). Die Tupfer werden in getrennte Röhrchen mit 0,5-1 ml NaCl überführt, der Stiel - nicht zu kurz - abgebrochen oder abgeschnitten und das Röhrchen fest verschlossen werden (Schraubverschluss). Abstrichtupfer-Sets erhalten Sie im Medizinhandel oder im Ausnahmefall über die jeweils zuständigen Gesundheitsämter. Ärzte in Praxen und Kliniken sollten sich bei den Medizinprodukteherstellern genügend Vorräte anschaffen.

Alternativ kann ein auch eine Probe über Nasenspülwasser entnommen werden (Achtung, Aerosol entsteht)

  • Bitten Sie den Patienten, den Kopf in den Nacken zu legen und K-Laute zu sprechen
  • Spritzen Sie 5 ml 0,9% ige NaCl-Lösung mittels Einwegspritze langsam in das Nasenloch
  • Der Patient sollte 5-10 Sekunden in der Position bleiben und weiter K-Laute sprechen
  • Fangen Sie das Nasenspülwasser mit einem Probenbecher auf, indem Sie den Patienten bitten, den Kopf nach vorne zu neigen
  • Die Prozedur im anderen Nasenloch wiederholen
  • Das Material für den Versand in ein flüssigkeitsdichtes Gefäß umfüllen (z.B. Urinröhrchen) 

Genaues Vorgehen bei der Probeentnahme

 

Probenversand

Klären Sie bei der Meldung des Verdachtsfalls mit dem Gesundheitsamt, an welches Labor Sie den Abstrich senden sollen. Das jeweilige Gesundheitsamt weiß, welches Labor für Sie zuständig ist. Der externe Versand der Proben sollte mit dem T-Boxensystem UN 3373 Biologischer Stoff, Kategorie B (ungekühlt) erfolgen. Der Hersteller dieser Boxen ist die Firma Sarstedt.

Die Verpackung besteht insgesamt aus den 3 Komponenten:

  • Flüssigkeitsdichtes Probengefäß ( Schraubröhrchen mit dem Tupfer= Primärgefäß)
  • Flüssigkeitsdichtes Schutzgefäß (Umröhrchen – Achten Sie bitte darauf, dass genug saugfähiges Material zwischen Primär- und Sekundärgefäß liegt, damit evtl. austretende Flüssigkeit aufgesaugt wird)
  • Bauartgeprüfte kistenförmige Verpackung mit dem Text: “Biologischer Stoff, Kategorie B”, eine Raute mit der Inschrift UN3373 sowie der Name und die Telefonummer einer verantwortlichen Person.

Stoffe, die in Übereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P 650 verpackt bzw. gekennzeichnet sind, unterliegen keinen weiteren Versandvorschriften des ADR.

Informationen zum Versand der Proben - Deutsche Post

 

Diagnostische Proben

Diese werden in der Sondervorschrift 319 des ADR auf folgende Weise beschrieben:Diese Eintragung gilt für Stoffe von Menschen oder Tieren, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf Ausscheidungsstoffe, Sekrete, Blut und Blutbestandteile, Gewebe und Gewebsflüssigkeiten sowie Körperteile, die beispielsweise zu Forschungs-, Diagnose-, Untersuchungs-, Behandlungs- oder Vorsorgezwecken befördert werden.

Stoffe, die in Übereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P 650 verpackt bzw. gekennzeichnet sind, unterliegen keinen weiteren Vorschriften des ADR. Die Abrechnungsziffer für den Versand ist die 32006.

 

Influenza Schnelltest durchführen (mit der Abstrich-Probe)

Für den Influenza-Antigen-Schnelltest sollte einer der beiden Nasenabstriche hergenommen werden. Der Schnelltest kann allerdings eine Diagnostik im Labor nicht ersetzen. Er bestätigt nur das Vorliegen eines Influenzavirus-Antigens, je nach Testkit ob es sich um den Typ A oder B handelt, jedoch kann es nicht die Subtypen H1N1 differenzieren und ist in den meisten Fällen nicht abrechnungsfähig.
Das Robert-Koch-Institut hat einen Überblick über verfügbare Influenza-Schnelltests zum Nachweis von Influenza A- und B-Viren, die in Deutschland erhältlich sind und im NRZ Influenza evaluiert wurden auf ihrer Internetseite  veröffentlicht.

 

Meldepflicht

Änderung der Meldepflicht mit Wirkung zum 14. November 2009:

Die Ärzte haben an die Gesundheitsämter weiter namentlich nur noch den Tod eines Menschen an Neuer Grippe zu melden. Die namentliche Meldepflicht für Ärzte an die Gesundheitsämter bei Krankheitsverdacht bzw. nachgewiesener Erkrankung an Neuer Grippe entfällt.

Änderungsverordnung - Bundesanzeiger (220 KB)

Meldeverordnung Neue Grippe (1.5 MB)

s.a.

Informationen zur Änderung der Meldepflicht

Hinweise für Ärzte zur Meldung

Empfohlene Maßnahmen zur Folgenminderung

Erhebungsbogen 

Weitere Informationen des Robert-Koch-Instituts zur Neuen Grippe .

 

Falldefininition

Falldefinition für Neue Influenza H1N1 beim Menschen

 

Kinder und Jugendliche

Empfehlung zur Diagnostik, Therapie und Prophylaxe bei Kindern und Jugendlichen