Gesundheitsreform
Die Chronologie der Gesundheitsreformen beginnt 1976 und endet ....? Die vierzehnte und letzte Reform trat im Frühjahr 2007 in Kraft. Die Reformen haben vielversprechende Namen: Beitragssatzsicherungsgesetz - Kostendämpfungsgesetz - Beitragsentlastungsgesetz - Gesundheitsmodernisierungsgesetz - GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz.
Hier ein Überblick über mehr als 30 Jahre Gesundheitsreform mit den wesentliche Inhalten:
2007
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) unter Ulla Schmidt (SPD) - Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU / CSU
- Krankenversicherungspflicht für alle (ab 01.01.2009)
- Rechtsanspruch auf Rehabilitation und häusliche Krankenpflege
- Verbesserung der Palliativmedizin
- Krankenhäuser dürfen ambulant behandeln
- Impfungen und Kuren werden Pflichtleistungen
- Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimittel
- Zweitmeinung bei speziellen Arzneimittel-Verodnungen
- Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern von Arzneimitteln
- Mehr Wettbewerb unter den Krankenkassen
- Ein Spitzenverband statt bisher sieben
- Ermöglichung von kassenartenübergreifenden Fusionen
- Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes ab 1. Januar 2009 in der GKV
- Gesundheitsfonds
2004
Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) unter Ulla Schmidt (SPD) erhöhte die Eigenbeteiligung der Patienten umfassend:
- Zehn Euro Praxisgebühr / Quartal
- Zehn Prozent Zuzahlung bei Arznei- und Hilfsmitteln (mindestens fünf und höchstens zehn Euro)
- Zehn Euro pro Krankenhaustag begrenzt auf 28 Tage
- Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Fahrtkosten und Brillen werden komplett vom Patienten getragen
- Streichung von Entbindungs- und Sterbegeld
- Belastungsobergrenze für Zuzahlungen beträgt zwei Prozent (für chronisch Kranke ein Prozent) des jährlichen Bruttoeinkommens
2002
Beitragssatzsicherungsgesetz "BSSichG" unter Ulla Schmidt (SPD):
- Kürzung des Sterbegeldes
- Weitere Verschärfung der Budgets für Arzthonorare und Krankenhäuser
2002
Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung
(Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz - AABG)
2001
Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets
(Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz - ABAG)
2000
GKV - Gesundheitsreform:
- Budgetverschärfung für Arzthonorare, Arzneien und Krankenhäuser
- Regress bei Überschreitung des Budgets
1999
GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz durch SPD - Grüne
- Wiedereinführung der Budgets für Arzthonorare, Krankenhäuser
- Arznei- und Heilmittelbudgets
- Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz auch für nach 1978 Geborene
- Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel werden gesenkt
1997
GKV - Neuordnungsgesetze unter Horst Seehofer (CSU):
- Höhere Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel (zwischen 4,50 und 6,50 Euro)
- "Krankenhaus-Notopfer": Je Krankenhaustag 7 Euro - Kuren bis zu 12,50 Euro
- Kassenzuschuss für Zahnersatz bei vor 1979 Geborenen wird gestrichen
- Höhere Eigenbeteiligung bei Fahrtkosten
1996
Beitragsentlastungsgesetz
- Streichung des Zuschusses zum Zahnersatz für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren sind (galt bis 1998).
- Keine Erstattung bei Brillengestellen
- Höhere Zuzahlungen für Arzneimittel
- Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen bei Kuren
- Absenkung des Krankengeldes
1993
Gesundheitsstrukturgesetz "GSG" (Lahnstein-Kompromiss) unter Horst Seehofer (CSU):
- Ab 1997 freie Kassenwahl für alle Versicherten
- Einführung der Budgetierung
- Erhöhte Zuzahlungen für Medikamente
- Höhere Zuzahlungen bei Zahnersatz und Heilmitteln sowie für die Krankenhausbehandlung
- Beträge für Medikamente werden nach Packungsgröße gestaffelt
1989
Gesundheitsreformgesetz "GRG" - unter Norbert Blüm (CDU):
- "Negativliste” für Medikamente
- Festbeträge, die Differenz zu höheren Preisen muss der Patient tragen.
- Höhere Rezeptgebühr für Arzneimittel
- 1,50 Euro Aufschlag bei nicht preisgebundenen Präparaten
- Klinik-Zuzahlung wird verdoppelt
- Einführung der Zuzahlung im zahnärztlichen Bereich
1983
Haushaltsbegleitgesetz:
- Ein Euro Zuzahlung pro Medikament
- ein Krankenhaustag kostet 2,50 Euro - höchstens 35 Euro
- Krankenversicherung der Rentner nicht mehr beitragsfrei
1982
Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz:
- 75 Cent pro Medikament
- Zwei Euro Zuzahlung bei Verordnung von Brillen und Heilmitteln wie Massagen, Bädern
1977
Kostendämpfungsgesetz:
- Arzneimittel-Höchstbeträge
- Leistungsbeschränkungen
- Bagatell-Medikamente werden nicht mehr bezahlt
- Zuzahlungen pro Arznei-, Verbands- und Heilmittel
- 50 Cent Zuzahlung je Medikament (Vorher 1,25 Euro je Rezept)
- Obergrenze der Eigenbeteiligung bei Zahnersatz von 250 Euro wird gestrichen
1976
Absenkung des Beitrags der Rentenkassen zur Krankenversicherung der Rentner von 17 auf 11 Prozent Rentenerhöhung wäre ohne diese Maßnahme im Bundestagswahljahr 1976 nicht möglich gewesen. (Bundesminister Herbert Ehrenberg (SPD) wird von der Opposition der Rentenlüge bezichtigt.)