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Bereinigung der Gesamtvergütung

Zur Bereinigung der Gesamtvergütung aufgrund von Selektivverträgen nach den §§ 73 b, 73 c und 140 a SGB V (Bereinigung) stellen wir für Krankenkassen Informationen zur Verfügung. Sie sollen dazu dienen, das komplexe Bereinigungsverfahren für Krankenkassen und KVB "gangbar" zu machen und so verwaltungsökonomisch wie möglich zu gestalten.

Die Empfehlungen basieren auf dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (E-BA) in seiner 17. Sitzung vom 16.12.2009, dem Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) in seiner 218. Sitzung vom 26.03.2010 sowie dem Beschluss des BA in seiner 246. Sitzung mit Wirkung zum 01.04.2011.

Die Daten und deren Übermittlung

Der Beschluss des BA in seiner 246. Sitzung regelt die Datenübertragung sowie die Dateninhalte, Formate und Übermittlungswege, soweit regional keine abweichenden Regelungen zur Bereinigung vereinbart wurden. Da dieser Beschluss nicht veröffentlicht ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Landesverband oder die Sie beauftragende Krankenkasse, um ein aktuelles Exemplar zu erhalten. In diesem Beschluss finden Sie den detaillierten Aufbau der relevanten, zu übermittelnden Satzarten sowie Angaben zur Benennung der Dateien und der benötigten Software zur Übermittlung der Daten via FTPs.

Die Zugangskennungen

Wenn Sie Daten zur Bereinigung einreichen wollen, melden Sie sich bitte frühzeitig per E-Mail bei uns. Nennen Sie uns einen Ansprechpartner Ihrer Krankenkasse mit Postadresse, idealerweise auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Dieser Ansprechpartner wird von uns in Vertragsfragen kontaktiert und erhält von uns auf dem Postweg die notwendige Benutzerkennung sowie das benötigte Zugangs- sowie Verschlüsselungskennwort zur Datenübertragung (Anmeldung am FTPs-Server, Verschlüsselung der Datenpakete) zugestellt. Wenn Sie möchten, können Sie uns zusätzlich noch gerne einen Ansprechpartner für technische Belange (Dienstleister) nennen. Aus Sicherheitsgründen wird von uns nur eine Benutzerkennung je Kasse vergeben.

Die Datenaufbereitung

Bitte verwenden Sie zur Bereitstellung der Daten die Datensatzbeschreibung gemäß dem Beschluss des BA in seiner 246. Sitzung. Bei technischen Detailfragen können Sie sich gerne mit unseren Spezialisten zur Abstimmung in Verbindung setzen. Verwenden Sie hierzu bitte folgende  E-Mail-Adresse.

Sollten Sie beabsichtigen, Daten mehrerer Verträge einzureichen, empfehlen wir, diese in einer Datei zusammenzuführen, d. h. lediglich eine Satzart L01, L02, L03…L10 inklusive aller Verträge zu liefern.

Verschlüsseln und komprimieren Sie die Dateien vor der Datenübertragung einzeln. Wir haben hierzu das Programm 7-ZIP mit den in der folgenden  PDF-Datei (Stand 18.11.2010) hinterlegten Einstellungen erfolgreich getestet. Verwenden Sie zur Verschlüsselung das postalisch übermittelte, sichere 8-stellige Verschlüsselungskennwort.

Die gepackte Datei benennen Sie bitte identisch wie die Datei, die sich im verschlüsselten „Container“ befindet. Die vorgesehene Dateinamenskonvention lautet: Vertragskennung_Satzart_Quartal_Kassensitz-IK_VKNR_Empfänger-KV.Version (Format: CCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCCC_CCC_JJJJQ_CCCCCCCCC_CCCCC_CC.CCC). Hierbei bezeichnet die VKNR die Empfänger-KV-spezifische Vertragskassennummer der Krankenkasse. Diese ist für die automatisierte Bearbeitung wichtig, da die VKNR nicht Bestandteil der Nutzdaten und nur im Dateinamen zu finden ist. Die Vertragskennung ist im Dateinamen ggf. durch Anfügung von Unterstrichen immer mit einer Länge von genau 25 Zeichen anzugeben. Sollten Sie die Daten verschiedener Verträge in einer Datei liefern, bitten wir Sie, anstelle der Vertragskennung im Dateinamen 25 Unterstriche anzugeben.Der Dateityp bezeichnet fortlaufend die Version der einzelnen Erst- bzw. notwendigen Korrekturlieferungen der jeweiligen Satzart, beginnend mit „001“. Wir empfehlen dringend bei Korrekturlieferungen alle Daten erneut zu senden und mit einer neuen Versionsnummer zu versehen, da die automatische Verarbeitung Ihrer Daten anhand der höchsten gelieferten Versionsnummer erfolgt.

Die Datenübertragung

Zur Datenübertragung via FTPs empfehlen wir als Client die Software Filezilla. Die in der folgenden PDF-Datei (Stand 18.11.2010) dargestellte Konfiguration wurde von uns erfolgreich getestet. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Einwahl die postalisch versendete mit „BGV_“ beginnende Benutzerkennung sowie das 10-stellige Zugangskennwort zur Anmeldung verwenden. Aus Sicherheitsgründen werden die von Ihnen übertragenen Daten nach kurzer Zeit aus dem Eingangsbereich des FTPs-Servers entfernt. Zusätzlich erhalten Sie zeitnah von uns eine Nachricht an die angegebene Emailadresse Ihres Ansprechpartners, ob die Datenübertragung erfolgreich verlaufen ist. Bitte beachten Sie, dass diese Nachricht bis auf weiteres von uns nur manuell erstellt werden kann und daher nur werktags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr mit mindestens 4 Stunden Verzögerung versendet wird.
Für eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Daten ist es hilfeich, wenn Sie uns eine Nachricht zukommen lassen, sobald die Übertragung Ihrer Daten vollständig abgeschlossen ist. Dies kann formlos per E-Mail geschehen. Wir benötigen lediglich die im Dateinamen genannte VKNR sowie die für Sie gültige höchste Versionsnummer.

Sollte es zu Schwierigkeiten bei der Datenübertragung kommen, wenden Sie sich bitte ebenfalls per E-Mail an uns. Wir helfen Ihnen während der oben angegebenen Zeiten gerne weiter.

Abgabefrist

Bitte beachten Sie, dass für das 1. Quartal 2011 der 19.11.2010, für das 2. Quartal der 18.02.2011, für das 3. Quartal 2011 der 20.05.2011 und für das 4. Quartal 2011 der 22.08.2011 als jeweils letzter Tag zur fristgerechten Abgabe der Daten vereinbart wurde. Nutzen Sie die Gelegenheit und vermeiden Sie Engpässe: Bereits eine Woche vorher stehen unser Server und unser Team zur Annahme Ihrer Daten bereit. Warten Sie daher bitte nicht bis zur sprichwörtlich „letzten Minute“.

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