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Abrechnung

Praxisführung

Verordnung

Arztsuche

Gut informiert

"gut informierte Patientin" Bildquelle: istock

Patientinnen und Patienten haben viele Fragen: Was bedeutet diese Erkrankung für mich? Welche Rechte habe ich als Patientin und Patient? Wie werden medizinische Leistungen abgerechnet? Warum muss ich für manche Leistungen selber zahlen? Was kann ich von einer guten Arztpraxis erwarten? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Arzneimittel ohne Zuzahlung

Gesetzlich Versicherte können sich ab sofort online darüber informieren, ob ein vom Arzt verordnetes Medikament von der Zuzahlung befreit ist. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen stellen eine laufend aktualisierte und vollständige Liste der Arzneimittel, die von Zuzahlung befreit sind, online auf ihrer gemeinsamen Website zur Verfügung.

Die Gesetzlichen Krankenkassen

Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie

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Arzneimittel und Rabattverträge

Zum Herunterladen: Patienteninfoblatt zum Thema Rabattverträge, zu den Auswirkungen, die Verordnung von Wirkstoffen und die Vorteile für Patienten.

Zur Patienteninfo Arzneimittel und Rabattverträge (51 KB)

 

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Praxisgebühr

Seit 1. Januar 2004 ist jeder Vertragsarzt/ -psychotherapeut verpflichtet, Patienten beim ersten Praxisbesuch im Quartal 10 Euro Praxisgebühr zu berechnen. Infomaterial, das wir in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stellen und weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Praxisgebühr.

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Patientenrechte

„Patientenrechte in Deutschland“ ist eine Zusammenfassung der bestehenden Rechte und Pflichten im Rahmen eines ärztlichen Behandlungsverhältnisses. Die Information wendet sich an Patientinnen, Patienten, Ärztinnen und Ärzte und an alle weiteren im medizinischen Bereich Tätigen.

Patientenrechte in Deutschland

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Patientendaten und Datenschutz

Datenschutzrechte der Patienten

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Hat ein Patient bei einem Arztwechsel einen Anspruch auf Heraus- oder Weitergabe der Patientendokumentation?

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Datenschutzrechte der Patienten bei Auflösung einer Gemeinschaftspraxis

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

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Patientenquittung

Seit dem 1. Januar 2004 haben Patienten die Möglichkeit, sich von ihrem Arzt einen schriftlichen Beleg über die zulasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen ausstellen zu lassen.

Der Patient entscheidet, ob dies direkt im Anschluss an die Behandlung (stichtagsbezogen) oder am Ende des Behandlungsquartals (quartalsbezogen) geschieht. Die Politik erhofft sich dadurch mehr Transparenz und ein erhöhtes Kostenbewusstsein der Versicherten. Der Begriff Quittung ist allerdings irreführend, da es sich weder um eine Rechnung handelt, noch Zahlungen quittiert werden. Vielmehr handelt es sich um eine reine Information des Patienten über die in Anspruch genommenen Sachleistungen.

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Betreuungsrecht - Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht

Rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden.

Für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung stellt das Bundesjustizministerium Formulare zur Verfügung und gibt nähere Hinweise in der Broschüre „Betreuungsrecht“. Die Broschüre erläutert auch, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung angeordnet wird, wie sie sich auswirkt, welche Aufgaben ein Betreuer hat und wie seine Tätigkeit in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten aussieht. Über die Patientenverfügung informiert eine weitere Broschüre, die auch Empfehlungen für die Formulierung der individuellen Entscheidung enthält.

Informationsmaterial des Bundesjustizministeriums

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Behandlungsfehler

Unter einem Behandlungsfehler ist eine nicht angemessene, zum Beispiel nicht sorgfältige, nicht richtige oder nicht zeitgerechte Behandlung eines Arztes zu verstehen. Ein Behandlungsfehler kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit betreffen. (mehr)
Dabei kann der Fehler rein medizinischen Charakters sein, sich auf organisatorische Fragen beziehen, oder es kann sich um Fehler nachgeordneter oder zuarbeitender Personen handeln. Auch die fehlende oder unrichtige, unverständliche oder unvollständige Aufklärung über medizinische Eingriffe und ihre Risiken zählt zu den Behandlungsfehlern.

Rechte im Schadensfall

Bevor der Patient eine Beschwerde oder einen Schadensersatzanspruch geltend macht, sollte er das Gespräch mit den Behandlern in der Praxis oder im Krankenhaus suchen und Einsicht in die Behandlungsdokumentation nehmen bzw. sich Kopien anfertigen lassen. (Quelle: KBV)

  • Bei wem kann man sich beschweren und sich beraten lassen?
  • Wo kann man Schadensersatzansprüche klären lassen?
  • Kosten? 
  • Gerichtsverfahren
  • Unterstützung durch die Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung

Bei wem kann man sich beschweren und sich beraten lassen?

Mit Beschwerden und Beratungsanliegen kann sich ein Patient an die Landesärzte- bzw. Zahnärztekammern und die Patientenberatungs- und -beschwerdestellen wenden, die in unterschiedlichen Institutionen, z.B. in Krankenhäusern, bei öffentlichen Trägern, privaten Initiativen oder Verbraucherzentralen, eingerichtet wurden.

Wo kann man Schadensersatzansprüche klären lassen?

Um Schadensersatzansprüchen klären zu lassen, kann sich der Patient an folgende Stellen wenden:

  • Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, die durch die Ärztekammern eingerichtet wurden
    Gutachterstelle
  • Rechtsanwälte (spezialisierte Anwälte, sind zu erfragen bei den Anwaltskammern oder -vereinen)
  • Sonstige, zur Rechtsberatung befugte Institutionen, z. B. die Verbraucherzentralen

Kosten

In der Regel ist es kostenlos, sich bei Patientenbeschwerde- und -beratungsstellen zu informieren und Ansprüche bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen geltend zu machen.

Bei den ärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen erhält der Patient eine kostenlose medizinisch-sachverständige Beurteilung seines Beschwerdefalles und bei den Schlichtungsstellen häufig auch einen Regulierungsvorschlag, wenn ein ärztlicher Fehler festgestellt worden ist.

Bei den zahnärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen entstehen für den Patienten Kosten.

Gerichtsverfahren

Der Patient kann seinen Anspruch auch direkt bei Gericht geltend machen. Dies ist ohne vorherige sachverständige medizinische und rechtliche Beratung nicht zu empfehlen. Wenn der Patient Schadensersatzansprüche, z. B. Schmerzensgeld, vor Gericht geltend machen will, muß er in der Regel den ärztlichen Fehler darlegen und beweisen. Darüber hinaus muß er die Ursächlichkeit des Fehlers für die Verletzung der Gesundheit, das Verschulden des Arztes und den Zusammenhangs zwischen Gesundheitsverletzung und eingetretenem Schaden beweisen. Unter bestimmten Umständen kann die Beweislast für die Ursächlichkeit und das Verschulden erleichtert werden (z. B. bei der Verletzung von Dokumentationspflichten und g Behandlungsfehlern). Bei einer ärztlichen Verletzung von Informationspflichten hingegen muß der Arzt beweisen, dass er tatsächlich sorgfältig aufgeklärt hat; der Patient wiederum muß seinerseits plausibel dartun, dass er bei sachgerechter Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, ob er die Behandlung durchführen lassen soll. Die ordnungsgemäße Dokumentation muß ebenfalls durch den Arzt bewiesen werden. Bei Schäden, die durch Arzneimittel oder durch ein Medizinprodukt (z. B. Röntgengerät) verursacht werden, können auch Ansprüche gegen den Hersteller bestehen. Bei möglichen Schadensersatzansprüchen ist es ratsam, diese unverzüglich geltend gemacht werden, da diese je nach Fall sehr unterschiedlichen Verjährungsfristen unterliegen. Teilweise können Fristen schon nach sechs Monaten verstreichen. Es wird empfohlen, sich im Schadensfalle zügig beraten zu lassen, um Ansprüche nicht zu verlieren.

Unterstützung durch die Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung kann den Versicherten unterstützen, wenn dieser bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern dies beantragt. Die Krankenkasse kann dem Versicherten durch Auskünfte aus ihren Akten und Daten bei der Durchsetzung seines Anspruchs unterstützen. Geldleistungen für die Rechtsverfolgung dürfen nicht gewährt werden. Im Einzelfall kann die Krankenkassen die Unterstützung aus sachlichen Gründen verweigern.

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Wie finde ich die für mich passende Arztpraxis?

Diese Checkliste richtet sich an alle Patientinnen und Patienten, die auf der Suche nach dem passenden Arzt mit der passenden Arztpraxis sind.

äzq Schriftenreihe Band 34

Flyer Checkliste

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IGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen

Der Ratgeber „Selbst zahlen?“ erklärt, was IGeL sind, warum Patienten dafür selbst zahlen müssen und worauf jeder achten sollte, der vom Arzt eine solche Leistung angeboten bekommt, oder sie von sich aus wünscht.

Dieser Ratgeber hilft Ihnen außerdem dabei, Ihrem Arzt die „richtigen Fragen“ über IGeL zu stellen. Denken Sie daran: Fragen ist Ihr gutes Recht – und fragen kostet nichts!

Selbst zahlen

Patientenmerkblatt zur Abrechnung privatärztlicher Leistungen

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Patientenleitlinien

Die ausführlichen PatientenLeitlinien des ÄZQ werden im Rahmen des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien und des Leitlinienprogramms Onkologie erarbeitet. Sie beruhen auf den wissenschaftlichen Inhalten hochwertiger ärztlicher Leitlinien und den Erfahrungen und Wünschen Betroffener. 

Erstellt werden sie von einem Team aus Patienten oder deren Angehörigen und Ärzten, dessen Zusammensetzung in Abstimmung mit dem Patientenforum der Bundesärztkammer erfolgt.

Patientenleitlinien übersetzen die Behandlungsempfehlungen ärztlicher Leitlinien in eine für Laien verständliche Sprache. Sie geben wichtige Hintergrundinformationen zu den Ursachen der Erkrankung, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Hinweise zum Umgang mit der Erkrankung. Es werden alle Fachbegriffe erklärt und Links bzw. Adressen zu weiterführenden Hilfsangeboten genannt.

Patientenleitlinien

PatientenLeitlinien zu Nationalen VersorgungsLeitlinien

  • PatientenLeitlinie zur Nationalen VersorgungsLeitlinie Asthma
    2. Aufl. - Berlin: ÄZQ, 2009
  • PatientenLeitlinie zur NVL COPD.
    Berlin: ÄZQ, 2008
  • PatientenLeitlinie zur NVL Typ-2-Diabetes, 2. Auflage – Thema  Netzhautkomplikationen.
    Berlin: ÄZQ, 2009
  • PatientenLeitlinie zur Nationalen VersorgungsLeitlinie Typ-2-Diabetes - Thema Fußkomplikationen.
    Berlin: ÄZQ, 2008
  • PatientenLeitlinie zur NVL Depression (Konsultationsfassung).
    Berlin: ÄZQ, 2011
  • PatientenLeitlinie zur NVL KHK.
    Berlin: ÄZQ, 2008

Patientenleitlinien zum Leitlinienprogramm Onkologie der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) und der Deutschen Krebshilfe

  • Früherkennung von Brustkrebs. Eine Entscheidungshilfe für Frauen.
    Berlin: DKG, 2010.
  • Prostatakrebs II. Lokal fortgeschrittenes und metastasiertes Prostatakarzinom. Ein evidenzbasierter Patientenratgeber zur S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms.
    Düsseldorf: DGU, 2010.
  • Prostatakrebs I. Lokal begrenztes Prostatakarzinom. Ein evidenzbasierter Patientenratgeber zur S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms.
    Düsseldorf: DGU, 2009.
  • Brustkrebs: Die Ersterkrankung und DCIS – Eine Leitlinie für Patientinnen. Version 1.0 von November 2009.Berlin: DKG; 2009
  • Krebserkrankung der Bauchspeicheldrüse. Patientenleitlinie zur S3-Leitlinie Exokrines Pankreaskarzinom.
    München: Zuckschwerdt; 2009 ISBN 978-3-88603-955-5

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Wartezimmerinformationen des ÄZQ (Ärztl. Zentrum für Qualität in der Medizin)

Wartezimmerinformationen vermitteln in leicht verständlicher und komprimierter Form die wichtigsten Inhalte einer Patientenleitlinie.

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Patientenberatungsstellen

UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland).

Die UPD soll Menschen, die Unterstützung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit ihrer gesundheitlichen Versorgung benötigen, unabhängig und neutral beraten. Dieser Auftrag ergibt sich aus 65b SGB V, den zugrunde liegenden Intentionen des Gesetzgebers und aus dem Leitbild der UPD.

Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Gesundheitsladen München e.V.  (Träger der UPD Beratungsstelle München für Oberbayern)

UPD Beratungsstelle Nürnberg

UPD Beratungsstelle Landshut

Patientenbeauftragte des Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit - Dr. Gabriele Hartl

Die Patientenbeauftragte ist für Sie bei allen Fragen und Problemen da, die Sie als bayerische Patientin oder bayerischer Patient betreffen. Sie setzt sich auch für die Anliegen bayerischer Patienteninitiativen und -organisationen ein.

Patientenbeauftragte für Bayern

Gastkommentar im KVB-Mitgliedermagazin PROFUND 1-2/2011

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten – Wolfgang Zöller, MdB

Aufgabe der beauftragten Person ist es, darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern beachtet und in der medizinischen Versorgung sowie in der Forschung geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden.

Patientenbeauftragte der Bundesregierung

Der Bereich der Patientenorientierung der KVB

Gerne beantworten auch wir Ihre Fragen und Probleme bzw. leiten Sie an die richtige Stelle. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die

KVB Patientenorientierung

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Psychotherapie - Service und Beratung

Sie möchten Ihre Patienten über die Inhalte einer Psychotherapie informieren, über psychische Krankheiten aufklären oder eine Selbsthilfegruppe empfehlen - hier finden Sie geeignetes Informationsmaterial:

LeitfadenPsychotherapie

PatientenInfoline

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Tel.: 01805 / 797997*
Mo-Do: 09.00 - 17.00 Uhr
Fr:       09.00 - 13.00 Uhr
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