KVB Kontakt

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Abrechnung

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Verordnung

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Abgabe, Erstellung und Korrektur

Ihre Abrechnung muss bis spätestens zum 10. Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals online über das Portal „Meine KVB“ (KV-Safenet oder KV-Ident) oder über D2D abgegeben werden. Der konkrete Termin wird jeweils in unserem  Mitgliedermagazin KVB FORUM in den KVB-Infos bekannt gegeben.

mehr Informationen zur Online-Abrechnung

Überzeugen Sie sich vor Abgabe der Abrechnung, dass diese vollständig und korrekt ist. Wir empfehlen Ihnen dazu die Durchsicht der in Ihrer Praxissoftware durch das KBV-Prüfmodul erzeugten GNR-Statistik (also der Aufstellung/Übersicht aller abgerechneten Gebührennummern/Leistungspositionen) und ggf. der Fallstatistik. Dadurch verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick und haben noch die Möglichkeit eventuell erforderliche Korrekturen oder Ergänzungen vor Abgabe der Abrechnung vorzunehmen.

Bitte beachten Sie weiterhin die persönliche Leistungserbringung qualifikationsgebundener Leistungen. Diese Regelung ist insbesondere zu beachten bei angestellten Ärzten, in Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ.

Korrektur

Sollten Sie trotzdem nach erfolgter Übermittlung Ihrer Abrechnung feststellen, dass Sie doch noch einen nachträglichen Berichtigungs- oder Ergänzungswunsch haben, dann reagieren Sie schnell und schicken Sie uns Ihren Änderungswunsch sofort zu. Sofern uns Ihr Wunsch innerhalb eines Monats nach dem offiziellen Abrechnungsabgabetermin erreicht, können wir die Änderungen noch aktuell in Ihrer Abrechnung berücksichtigen.

Nach den aktuell gültigen Abrechnungsbestimmungen der KVB (§ 3 Abs. 3) gilt Folgendes: 

Auszug aus den Abrechnungsbestimmungen: § 3 Abs. 3 :
(3)    Eine nachträgliche Berichtigung oder Ergänzung eines bereits eingereichten Behandlungsfalles ist unbeschadet der Absätze 1 und 2 durch den Vertragsarzt innerhalb eines Monats nach Ablauf der von der KVB zur Einreichung der Abrechnung festgesetzten Frist zulässig. Ausnahmsweise kann die Abrechnung noch nach dem Ende dieser Frist berichtigt oder ergänzt werden, wenn dies

  • innerhalb eines Monats nach Erhalt des Honorarbescheides und der Richtigstellungsmitteilung beantragt wird,
  • die eingereichte Abrechnung objektiv erkennbar unzutreffend ist und
  • die Nichtvergütung der betroffenen Leistungen einen Honorarverlust zur Folge hätte, der einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Vergütungsanspruch des Vertragsarztes darstellen würde.
  • Antragskorrektur nach Erhalt des Honorarbescheides

Gesamtversion siehe Rechtsquellen "Abrechnungsbestimmung"

Antrag

Korrekturwünsche (nach § 3 Abs. 3 Satz 1) und/oder Korrekturanträge (nach § 3 Abs. 3 Satz 2) bitte an folgende Adresse senden:

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
„Abrechnungskorrekturen“
Vogelsgarten 6'
90402 Nürnberg

Antrag auf Korrektur der Abrechnung

Zusätzliche Abrechnungsunterlagen per Postweg

Den Abrechnungsunterlagen muss - neben Ihrer online übermittelten Abrechnung - wie bisher die unterschriebene Sammelerklärung (bitte das Quartal eintragen) einschließlich notwendiger Unterlagen - wie beispielsweise Krankenscheine Sozialhilfe - beigefügt werden.

Sammelerklärung

Zur besseren Übersicht der einzureichenden Scheine steht Ihnen das Merkblatt "Besondere Kostenträger" zur Verfügung:
 "Besondere Kostenträger"

Briefsendungen an die Anschrift:

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
„Quartalsabrechnung“
93031 Regensburg

Päckchen/Pakete an die Anschrift:

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Yorckstr. 15
93049 Regensburg

Bitte vergessen Sie nicht, den Arztstempel einschließlich Betriebsstättennummer auf den eingereichten Unterlagen und dem Briefumschlag anzubringen!

Verlängerung der Abgabefrist

Sollten Sie ausnahmsweise die Frist nicht einhalten können, besteht die Möglichkeit, per E-Mail oder unter der Faxnummer 0941 / 3963-138 mit Begründung eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen

Empfangsbestätigung

Wenn Sie eine Empfangsbestätigung über den Erhalt Ihrer Abrechnungsunterlagen wünschen, fordern Sie diese bitte bei uns an.

Kontakt

Tel: 089 / 57093 400-10
Fax: 089 / 57093 400-11
E-Mail schreiben
Mo-Do: 07.30 - 17.30 Uhr
Fr:         07.30 - 14.00 Uhr

Wichtig !

Ab 1. Januar 2011 ist die Online-Abrechnung Pflicht. Hier erhalten Sie

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