KVB Kontakt
Sie suchen einen Ansprechpartner zu allgemeinen oder fachlichen Fragen? Sie möchten unseren Service nutzen? Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen gerne.
Bezirks-, Geschäftsstellen
Finden Sie hier die Kontaktdaten der KVB-Bezirksstellen und -Geschäfts-stellen.
Bereitschaftsdienst
Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter
01805 / 191212*
Finden Sie hier weitere Informationen über unseren ärztlichen Bereitschaftssdienst in Ihrer Region:
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min
PatientenInfoline
Ihr Telefonkontakt für Ihre Fragen zur Gesundheitsversorgung in Bayern:
01805 / 797997*
Sie erreichen uns
Mo-Do: 09.00 - 17.00 Uhr
Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
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*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.
Therapieplatzvermittlung
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Mitgliederberatung
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Arztsuche
Abgabe, Erstellung und Korrektur
Ihre Abrechnung muss bis spätestens zum 10. Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals online über das Portal „Meine KVB“ (KV-Safenet oder KV-Ident) oder über D2D abgegeben werden. Der konkrete Termin wird jeweils in unserem Mitgliedermagazin KVB FORUM in den KVB-Infos bekannt gegeben.
mehr Informationen zur Online-Abrechnung
Überzeugen Sie sich vor Abgabe der Abrechnung, dass diese vollständig und korrekt ist. Wir empfehlen Ihnen dazu die Durchsicht der in Ihrer Praxissoftware durch das KBV-Prüfmodul erzeugten GNR-Statistik (also der Aufstellung/Übersicht aller abgerechneten Gebührennummern/Leistungspositionen) und ggf. der Fallstatistik. Dadurch verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick und haben noch die Möglichkeit eventuell erforderliche Korrekturen oder Ergänzungen vor Abgabe der Abrechnung vorzunehmen.
Bitte beachten Sie weiterhin die persönliche Leistungserbringung qualifikationsgebundener Leistungen. Diese Regelung ist insbesondere zu beachten bei angestellten Ärzten, in Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ.
Korrektur
Sollten Sie trotzdem nach erfolgter Übermittlung Ihrer Abrechnung feststellen, dass Sie doch noch einen nachträglichen Berichtigungs- oder Ergänzungswunsch haben, dann reagieren Sie schnell und schicken Sie uns Ihren Änderungswunsch sofort zu. Sofern uns Ihr Wunsch innerhalb eines Monats nach dem offiziellen Abrechnungsabgabetermin erreicht, können wir die Änderungen noch aktuell in Ihrer Abrechnung berücksichtigen.
Nach den aktuell gültigen Abrechnungsbestimmungen der KVB (§ 3 Abs. 3) gilt Folgendes:
Auszug aus den Abrechnungsbestimmungen: § 3 Abs. 3 :
(3) Eine nachträgliche Berichtigung oder Ergänzung eines bereits eingereichten Behandlungsfalles ist unbeschadet der Absätze 1 und 2 durch den Vertragsarzt innerhalb eines Monats nach Ablauf der von der KVB zur Einreichung der Abrechnung festgesetzten Frist zulässig. Ausnahmsweise kann die Abrechnung noch nach dem Ende dieser Frist berichtigt oder ergänzt werden, wenn dies
- innerhalb eines Monats nach Erhalt des Honorarbescheides und der Richtigstellungsmitteilung beantragt wird,
- die eingereichte Abrechnung objektiv erkennbar unzutreffend ist und
- die Nichtvergütung der betroffenen Leistungen einen Honorarverlust zur Folge hätte, der einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Vergütungsanspruch des Vertragsarztes darstellen würde.
- Antragskorrektur nach Erhalt des Honorarbescheides
Gesamtversion siehe Rechtsquellen "Abrechnungsbestimmung"
Antrag
Korrekturwünsche (nach § 3 Abs. 3 Satz 1) und/oder Korrekturanträge (nach § 3 Abs. 3 Satz 2) bitte an folgende Adresse senden:
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
„Abrechnungskorrekturen“
Vogelsgarten 6'
90402 Nürnberg
Antrag auf Korrektur der Abrechnung
Zusätzliche Abrechnungsunterlagen per Postweg
Den Abrechnungsunterlagen muss - neben Ihrer online übermittelten Abrechnung - wie bisher die unterschriebene Sammelerklärung (bitte das Quartal eintragen) einschließlich notwendiger Unterlagen - wie beispielsweise Krankenscheine Sozialhilfe - beigefügt werden.
Zur besseren Übersicht der einzureichenden Scheine steht Ihnen das Merkblatt "Besondere Kostenträger" zur Verfügung:
"Besondere Kostenträger"
Briefsendungen an die Anschrift:
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
„Quartalsabrechnung“
93031 Regensburg
Päckchen/Pakete an die Anschrift:
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Yorckstr. 15
93049 Regensburg
Bitte vergessen Sie nicht, den Arztstempel einschließlich Betriebsstättennummer auf den eingereichten Unterlagen und dem Briefumschlag anzubringen!
Verlängerung der Abgabefrist
Sollten Sie ausnahmsweise die Frist nicht einhalten können, besteht die Möglichkeit, per E-Mail oder unter der Faxnummer 0941 / 3963-138 mit Begründung eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen
Empfangsbestätigung
Wenn Sie eine Empfangsbestätigung über den Erhalt Ihrer Abrechnungsunterlagen wünschen, fordern Sie diese bitte bei uns an.
Kontakt
Tel: 089 / 57093 400-10
Fax: 089 / 57093 400-11
E-Mail schreiben
Mo-Do: 07.30 - 17.30 Uhr
Fr: 07.30 - 14.00 Uhr
