KVB Kontakt

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Bereitschaftsdienst 

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*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min

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Abrechnung

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Verordnung

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Besondere Kostenträger

Bei "Besonderen Kostenträgern" handelt es sich um Kostenträger, die nicht zu den Regional- bzw. Ersatzkassen zählen. Für jeden dieser Kostenträger besteht ein gesonderter Vertrag. Jeder Vertragsarzt muss die Teilnahme an den jeweiligen Verträgen beantragen. Dies geschieht in der Regel bei der Antragstellung zur Zulassung.

Hinweis: Bei Abrechnung der Besonderen Kostenträger ist zu deren Unterscheidung ein 2-stelliger Kostenträger-Abrechnungsbereich (Feldkennung 4106) anzugeben à KTAB. Die Erfassung der Kostenträger-Abrechnungsbereiche zusätzlich zur Kassennummer ist systembedingt unterschiedlich. Bei Problemen ist das zuständige Softwarehaus zu befragen. Weisen sich die Versicherten mit einer Krankenversichertenkarte aus, ist eine Einreichung der Abrechnungsscheine bei der KVB nicht erforderlich.

Bitte versehen Sie alle einzureichenden Krankenscheine mit Ihrem Arztstempel, um eine zutreffende Rechnungslegung zu ermöglichen und achten Sie darauf, dass die Abrechnungsdaten auf der Diskette gespeichert sind.

Merkblatt 

Abrechnung "Besondere Kostenträger"

Kurzversion: Abrechnung "Besondere Kostenträger" - Kurzübersicht

Auslandsabkommen

Weitere Hilfestellung geben die aktuellen Informationen (Merkblatt und Checkliste) zur Versorgung von Patienten, die im Ausland krankenversichert sind.

Über- oder zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht

Honorarprüfung

Paragrafenzeichen - Foto: BilderBox.com

Hier finden Sie Informationen zur Plausibilitäts- u. Wirtschaftlichkeitsprüfung.