KVB Kontakt

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*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min

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Abrechnung

Praxisführung

Verordnung

Arztsuche

EDV Abrechnung: Regelungen

Anwendungsbestimmungen der KVB

Die Anwendungsbestimmungen gelten für die elektronische Abrechnung auf Grundlage des KVDT.
Die Vereinbarungen über die Anerkennung einer mittels EDV erstellten Arztabrechnung sind für den Primärkassenbereich in § 42 des Bundesmantelvertrags - Ärzte (BMV-Ä) und für den Ersatzkassenbereich in § 35 des Arzt-Ersatzkassenvertrags (AEV) geregelt.
Die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnungsverarbeitung unterliegt zusätzlich den hier vorgestellten Anwendungsbestimmungen. Dabei sind auch die allgemeinen Abrechnungsbestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zu beachten.


Anwendungsbestimmungen für die elektronische Abrechnung

Anwendungsbestimmungen der KVB für die elektronische Abrechnung

Broschüre (ab Abrechnungsquartal 1/2011)

 

 

Anzeigepflicht einer mittels EDV/Online erstellten Abrechnung

Für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen mittels EDV/Online ist die vorherige Anzeige bei der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich, wobei der Erhalt der Abrechnungsdatei von der KV Bayerns als Anzeige gewertet wird.

Anzeigeverfahren

Das Anzeigeverfahren löst das vormalige Genehmigungsverfahren ab und hat zum Ziel, möglichst keinen bürokratischen Mehraufwand in den Arztpraxen und innerhalb der KV Bayerns zu betreiben. Dies wird dadurch erreicht, dass in jeder eingereichten Abrechnungsdatei zusätzlich zu den Daten der Betriebsstätte auch die KBV-Prüfnummer des eingesetzten Praxisverwaltungssystems abgespeichert wird.

Die KV Bayerns entnimmt aus der eingereichten Abrechnungsdatei im „ADTDatenpaket-Header“, die dort hinterlegte KBV-Prüfnummer und vergleicht diese automatisiert mit der Liste Zertifizierte Software KVDT der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Blankoformularbedruckung

Wir haben das Verfahren zur Blankoformularbedruckung vereinfacht. Bitte beachten Sie das neue Merkblatt und das neue Antragsformular zur Registrierung für das Verfahren Blankoformularbedruckung. Das Registrierungsverfahren löst das vormalige Genehmigungsverfahren ab und hat zum Ziel, möglichst keinen bürokratischen Mehraufwand in den Arztpraxen und innerhalb der KV Bayerns zu betreiben.

Merkblatt Blankoformularbedruckung

Antrag/Information zur Registrierung Blankoformularbedruckung

Bestellformular Blankoformularbedruckung

Bundesmantelverträge - Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung (Anlage 2 BMV-Ä/EKV) mit Erläuterung, die Vordruckmustersammlung und die Vordruckvereinbarung Blankoformularbedruckung

Häufige Fragen zur Blankoformularbedruckung, bereitgestellt durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung