KVB Kontakt
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Bezirks-, Geschäftsstellen
Finden Sie hier die Kontaktdaten der KVB-Bezirksstellen und -Geschäfts-stellen.
Bereitschaftsdienst
Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter
01805 / 191212*
Finden Sie hier weitere Informationen über unseren ärztlichen Bereitschaftssdienst in Ihrer Region:
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min
PatientenInfoline
Ihr Telefonkontakt für Ihre Fragen zur Gesundheitsversorgung in Bayern:
01805 / 797997*
Sie erreichen uns
Mo-Do: 09.00 - 17.00 Uhr
Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
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*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.
Therapieplatzvermittlung
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Mitgliederberatung
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Arztsuche
EDV Abrechnung: Regelungen
Anwendungsbestimmungen der KVB
Die Anwendungsbestimmungen gelten für die elektronische Abrechnung auf Grundlage des KVDT.
Die Vereinbarungen über die Anerkennung einer mittels EDV erstellten Arztabrechnung sind für den Primärkassenbereich in § 42 des Bundesmantelvertrags - Ärzte (BMV-Ä) und für den Ersatzkassenbereich in § 35 des Arzt-Ersatzkassenvertrags (AEV) geregelt.
Die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnungsverarbeitung unterliegt zusätzlich den hier vorgestellten Anwendungsbestimmungen. Dabei sind auch die allgemeinen Abrechnungsbestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zu beachten.
Anwendungsbestimmungen der KVB für die elektronische Abrechnung
Broschüre (ab Abrechnungsquartal 1/2011)
Anzeigepflicht einer mittels EDV/Online erstellten Abrechnung
Für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen mittels EDV/Online ist die vorherige Anzeige bei der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich, wobei der Erhalt der Abrechnungsdatei von der KV Bayerns als Anzeige gewertet wird.
Anzeigeverfahren
Das Anzeigeverfahren löst das vormalige Genehmigungsverfahren ab und hat zum Ziel, möglichst keinen bürokratischen Mehraufwand in den Arztpraxen und innerhalb der KV Bayerns zu betreiben. Dies wird dadurch erreicht, dass in jeder eingereichten Abrechnungsdatei zusätzlich zu den Daten der Betriebsstätte auch die KBV-Prüfnummer des eingesetzten Praxisverwaltungssystems abgespeichert wird.
Die KV Bayerns entnimmt aus der eingereichten Abrechnungsdatei im „ADTDatenpaket-Header“, die dort hinterlegte KBV-Prüfnummer und vergleicht diese automatisiert mit der Liste Zertifizierte Software KVDT der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Blankoformularbedruckung
Wir haben das Verfahren zur Blankoformularbedruckung vereinfacht. Bitte beachten Sie das neue Merkblatt und das neue Antragsformular zur Registrierung für das Verfahren Blankoformularbedruckung. Das Registrierungsverfahren löst das vormalige Genehmigungsverfahren ab und hat zum Ziel, möglichst keinen bürokratischen Mehraufwand in den Arztpraxen und innerhalb der KV Bayerns zu betreiben.
Merkblatt Blankoformularbedruckung
Antrag/Information zur Registrierung Blankoformularbedruckung

