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ICD-10-GM

Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung

Die ICD-10 wird seit dem 01.01.2000 zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung (§§ 295 und 301 SGB V) eingesetzt, insbesondere für die Zwecke des pauschalierenden Entgeltsystems G-DRG (German Diagnosis Related Groups). Für diese Zwecke wird die ICD-10-GM verwendet, die bis zum Jahr 2003 als ICD-10-SGB-V bezeichnet wurde. GM bedeutet "German Modification", SGB V steht für "Sozialgesetzbuch V". Diese spezielle Ausgabe der ICD-10 beruht auf der deutschsprachigen ICD-10-WHO-Ausgabe, wurde jedoch für die Zwecke des Sozialgesetzbuches V deutlich verändert. Die ICD-10-GM besteht aus zwei Teilen:

Band 1 enthält das Systematische Verzeichnis, welches in Aufbau und Struktur der Vierstelligen Ausführlichen Systematik (VAS) der deutschsprachigen ICD-10-WHO-Ausgabe entspricht. Inhaltlich gibt es jedoch viele Unterschiede, die mit jeder neuen Version zunehmen.

Band 2 enthält das Alphabetische Verzeichnis zur ICD-10-GM mit einer umfangreichen Sammlung verschlüsselter Diagnosen aus dem Sprachgebrauch in der ambulanten und stationären Versorgung. Es wurde bis zur Version 2004 der ICD-10-GM als ICD-10-Diagnosenthesaurus bezeichnet.

Die Regeln für die Verschlüsselung von Diagnosen in der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) sind in den Deutschen Kodierrichtlinien festgehalten, die nicht vom DIMDI, sondern von den Organen der Selbstverwaltung erstellt und gepflegt werden.

Mehr dazu erfahren Sie auf den Internetseiten des  Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

Hausarztthesaurus - Facharztthesauri
Wir unterstützen Sie mit fachgebietsbezogenen Unterlagen bei der Kodierung der Behandlungsdiagnosen entsprechend dem ICD 10, damit Sie ohne großen Aufwand die jeweilige Kodierung finden. Mehr