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Arztsuche
Antrag auf Korrektur der Abrechnung
Hinweis:
Es muss sich um die Korrektur von Eingabefehlern Ihrer Praxis handeln. Nicht von diesem Antragsverfahren umfasst sind sachlich-rechnerische Richtigstellungen, die auf Basis der geltenden Rechtsgrundlagen umgesetzt wurden. Hierzu zählen z.B. B€GO vorgegebene Abrechnungsausschlüsse, Fachgebietsgrenzen etc. Sollten Sie mit derartigen Umsetzungen/Regelungen nicht einverstanden sein ist nach wie vor ein Widerspruch erforderlich.
Voraussetzung
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 der Abrechnungsbestimmungen kann die Abrechnung in Einzelfällen ausnahmsweise noch berichtigt oder ergänzt werden, wenn dies
- innerhalb eines Monats nach Erhalt des Honorarbescheides und der Richtigstellungs-mitteilung beantragt wird,
- die eingereichte Abrechnung objektiv erkennbar unzutreffend ist und
- dies die Nichtvergütung von Leistungen mit einem Honorarverlust zur Folge hätte, der einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Vergütungsanspruch des Vertragsarztes/Psychotherapeuten darstellen würde.
Ein unverhältnismäßiger Eingriff in den Vergütungsanspruch eines Vertragsarztes/Psycho-therapeuten ist gegeben, wenn die Nichtvergütung der betroffenen Leistungen mehr als 300 € erreichen.
Begründung
Liegt ein korrekturfähiger Fehler vor, setzen Sie den entsprechenden Kennbuchstaben in die Tabelle Spalte „Grund“ ein und ergänzen diese um die geforderten Angaben:
A Offensichtlicher Abrechnungsfehler (objektiv erkennbar unzutreffend) z. B.
- falsche Scheinart (Scheinuntergruppe)
- fehlende bzw. fehlerhafte Codierungen
- ungültige Gebührenordnungspositionen (Zahlendreher, Pseudo-GOP, Hilfsziffern, etc.)
B Kennzeichnungsfehler hinsichtlich der LANR – fehlerhaft oder fehlend
C Kennzeichnungsfehler hinsichtlich der BSNR bzw. NBSNR – fehlerhaft oder fehlend
D Sachkosten/eingereichte rechnungsbegründende Unterlagen stimmen nicht überein
E Falschansatz der Praxisgebühr.
F Sonstiges
Handelt es sich um einen generellen Fehler in der Abrechnung, z. B. statt der richtigen GOP wurde versehentlich bei einer Mehrzahl von Patienten die falsche GOP abgerechnet, besteht natürlich die Möglichkeit, dies entsprechend in der Tabelle zu kennzeichnen.
