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Hausarztthesaurus - Facharztthesauri

Im Versorgungsstrukturgesetz wurde zum 01.01.2012 geregelt wie die vertragsärztliche Gesamtvergütung fortentwickelt wird. In Zukunft soll sie wieder auf der regionalen Ebene vereinbart werden, Vorgaben der Bundesebene werden zurückgeführt. Gleichzeitig ist die Rechtsgrundlage für die Ambulanten Kodierrichtlinien endgültig aufgehoben worden.

Es bleibt aber dabei, dass die entsprechend dem ICD 10 kodierten Behandlungsdiagnosen maßgeblich sein werden. Sie werden weiterhin die Basis für die Messung der Morbiditätsentwicklung bilden und hierzu auf Bundesebene durch den Bewertungsausschuss zusammengeführt. Der Bewertungsausschuss wird dann aufgrund seiner Berechnungen den regionalen Verhandlungspartnern mitteilen, in welchem Maße eine Veränderung der Morbidität festgestellt wurde. Diese Veränderungsrate wird also eine entscheidende Rolle bei der Verhandlung der Gesamtvergütung spielen, weshalb auch die Qualität der Kodierung von großer Bedeutung ist.

Uns war es in diesem Zusammenhang wichtig, dass diese Vorgaben zur Berechnung der Morbidität nicht zu einem Bürokratiezuwachs in den Praxen führt. Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, dass es nicht zur Einführung der ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) kommt. Es bleibt aber in jedem Fall bei der Pflicht, die Behandlungsdiagnosen entsprechend dem ICD 10 zu kodieren. Hierbei wollen wir Sie wegen der großen Bedeutung der Kodierung unterstützen. Deshalb haben einige Fachgruppen bereits eine als Schreibtischunterlage gedachte Übersicht der häufigsten Diagnosen ihres Fachgebietes erhalten oder erhalten diese in Kürze. Sie soll Ihnen dabei helfen, ohne großen Aufwand die jeweils richtige Kodierung zu finden.

Sollten Sie weitere Exemplare wünschen, auch als Taschen-Version, so können Sie diese auf der Website des Zentralinstitutes herunterladen.