KVB Kontakt

Sie suchen einen Ansprechpartner zu allgemeinen oder fachlichen Fragen? Sie möchten unseren Service nutzen? Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen gerne.

Bezirks-, Geschäftsstellen

Bereitschaftsdienst

Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter

 01805 / 191212*

Finden Sie hier weitere Informationen über unseren ärztlichen Bereitschaftssdienst in Ihrer Region:

Bereitschaftsdienst 

Bereitschaftspraxen

*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min

PatientenInfoline

Ihr Telefonkontakt für Ihre Fragen zur Gesundheitsversorgung in Bayern: 

01805 / 797997*

Sie erreichen uns

Mo-Do: 09.00 - 17.00 Uhr
Fr:        09.00 - 13.00 Uhr

oder schreiben Sie uns eine
E-Mail

 *14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.

Therapieplatzvermittlung

Finden Sie hier Informationen über unsere Therapieplatzvermittlung für psychotherapeutische Behandlungen

mehr erfahren

Mitgliederberatung

Finden Sie hier Ihre Ansprechpartner am Service-Telefon

oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihren regionalen Präsenzberatern

Abrechnung

Praxisführung

Verordnung

Arztsuche

Widerspruch RLV

Sie können gegen Entscheidungen der KVB, wie z.B. RLV-Zuweisungsbescheid,  Honorarbescheid, Richtigstellungsbescheid oder eine im Antragsverfahren getroffene Entscheidung Widerspruch einlegen.

Beachten Sie bitte die auf den Bescheiden angegebene Rechtsbehelfsbelehrung. Es gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe.

Wenn Sie einen Widerspruch einlegen, btten wir Sie, diesen ausreichend zu begründen. Erforderlich ist auch die Angabe:

  • des betreffenden Quartals
  • genaue Bezeichnung des Sachverhaltes
  • Datum des Bescheides gegen den Sie sich wenden
  • ggf. Angabe unseres Aktenzeichens

Wir empfehlen, je Quartal und je Sachverhalt ein eigenes Widerspruchsschreiben.
Adresse für die Einreichung des Widerspruchs ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Elsenheimerstr. 39, 80687 München.

Bitte beachten Sie, dass für Widerspruchsverfahren, soweit sie nicht erfolgreich sind, eine Widerspruchsgebühr in Höhe von bis zu 100 € erhoben wird. Im Falle einer Rücknahme des Widerspruchs fällt keine Widerspruchsgebühr an.

Wenn aus Ihrer Sicht der Widerspruch nicht mehr Erfolg versprechend ist oder sich für Sie erledigt hat, so können Sie den Widerspruch gebührenfrei zurücknehmen. Dies ist aber nur möglich, solange über den Widerspruch noch nicht entschieden wurde.

RLV-Broschüre

Mit ausführlichen Erläuterungen zum Regelleistungsvolumen.
zur Broschüre

Hinweis:

Seit Drucklegung der Broschüre haben sich Änderungen ergeben. Informationen finden Sie in den folgenden Artikeln zur Honorarreform aus den KVB INFOS:

 KVB INFOS 3/2010, S. 27.

KVB-INFOS 06-2009

KVB-INFOS 09-2009

KVB-INFOS 12-2009