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Verordnung

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Anträge zur Anpassung der Obergrenze

Mit der Neuregelung zum 01.07.2010 änderte sich auch die bisher bekannte Systematik zur Anpassung der Obergrenze in einigen Punkten.

Fallzahl RLV/QZV

Auch im Jahr 2011 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, über Fallzahlanträge deutliche Veränderungen zwischen dem Vorjahres- und dem Abrechnungsquartal berücksichtigen zu lassen. Entsprechende Anträge können sich sowohl auf das RLV als auch auf einzelne QZV beziehen. 

  • Vertretungen in der eigenen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder in der näheren Umgebung
  • Aufgabe einer Zulassung/Genehmigung in der eigenen BAG oder näheren Umgebung
  • Sonstige, in der Person liegende Gründe, die für eine Fallzahlerhöhung ursächlich sind
  • QZV-Genehmigungserwerb nach Ablauf des Vorjahresquartals

Praxisbesonderheiten RLV

Praxisbesonderheiten sind fast vollständig durch die Bildung der QZV abgedeckt (Ausnahmen siehe auch Broschüre zur Honorarermittlung ab 01.07.2010) .

Ein überdurchschnittlicher  Fallwert der Praxis kann über ein Antragsverfahren berücksichtigt werden. Bei nachgewiesenen Praxisbesonderheiten kann die Obergrenze erhöht werden.

Anträge

Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung erst ab Zuweisung des jeweiligen Quartals möglich ist.

Antragsformulare auf Anpassung - Fallzahlen und Fallwert

Durchführungs-Richtlinien

Anpassung der Obergrenze mit Bezug auf Fallzahl und Fallwert.

Hinweis: Für das 1. Halbjahr 2012 gelten die Durchführungs-Richtlinien aus 2011 (Fallwert u. Fallzahl) fort.

Fallwert - 2011

Fallzahl - 2011

Fallwert - 2010

Fallzahl - 2010 Access Key