KVB Kontakt

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Bereitschaftsdienst

Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter

 01805 / 191212*

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Bereitschaftsdienst 

Bereitschaftspraxen

*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min

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01805 / 797997*

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 *14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.

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Mitgliederberatung

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Abrechnung

Praxisführung

Verordnung

Arztsuche

Zeitbezogene Kapazitätsgrenzen 2012

1-2012

Fachgruppe - Zeitbezogene Kapazitätsgrenzen (Minuten)

1/2012*

Psychologische Psychotherapeuten

32.250

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

31.500

Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

32.940

ausschließlich psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte gemäß den Kriterien der Bedarfsplanungsrichtlinien

32.220

*Die abgerechnete ärztliche bzw. therapeutische Zuwendungszeit wird gemessen nach den Prüfzeiten der Leistungen des Anhangs 3 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in der jeweils gültigen Fassung.

2-2012

Fachgruppe - Zeitbezogene Kapazitätsgrenzen (Minuten)

2/2012*

Psychologische Psychotherapeuten

31.820

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

31.120

Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

32.520

ausschließlich psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte gemäß den Kriterien der Bedarfsplanungsrichtlinien

31.680

*Die abgerechnete ärztliche bzw. therapeutische Zuwendungszeit wird gemessen nach den Prüfzeiten der Leistungen des Anhangs 3 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in der jeweils gültigen Fassung.

3-2012

Fachgruppe - Zeitbezogene Kapazitätsgrenzen (Minuten)

3/2012*

Psychologische Psychotherapeuten

31.990

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

30.900

Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

32.640

ausschließlich psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte gemäß den Kriterien der Bedarfsplanungsrichtlinien

31.880

*Die abgerechnete ärztliche bzw. therapeutische Zuwendungszeit wird gemessen nach den Prüfzeiten der Leistungen des Anhangs 3 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in der jeweils gültigen Fassung.