KVB Kontakt
Sie suchen einen Ansprechpartner zu allgemeinen oder fachlichen Fragen? Sie möchten unseren Service nutzen? Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen gerne.
Bezirks-, Geschäftsstellen
Finden Sie hier die Kontaktdaten der KVB-Bezirksstellen und -Geschäfts-stellen.
Bereitschaftsdienst
Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter
01805 / 191212*
Finden Sie hier weitere Informationen über unseren ärztlichen Bereitschaftssdienst in Ihrer Region:
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min
PatientenInfoline
Ihr Telefonkontakt für Ihre Fragen zur Gesundheitsversorgung in Bayern:
01805 / 797997*
Sie erreichen uns
Mo-Do: 09.00 - 17.00 Uhr
Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
oder schreiben Sie uns eine
E-Mail
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.
Therapieplatzvermittlung
Finden Sie hier Informationen über unsere Therapieplatzvermittlung für psychotherapeutische Behandlungen
Mitgliederberatung
Finden Sie hier Ihre Ansprechpartner am Service-Telefon
oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihren regionalen Präsenzberatern
Arztsuche
Teilnahme
Für Ihre Teilnahme an der „Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik Rheuma“ mit dem vdek und der SBK müssen Sie die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllen und die entsprechenden Nachweise bei uns einreichen. Es ist erforderlich, dass Sie für den vdek und für die SBK jeweils eine separate Teilnahmeerklärung ausfüllen.
Hinweis: Die dafür notwendigen Formulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Falls Sie bereits Teilnehmer an der Zusatzvereinbarung mit dem vdek sind, füllen Sie bitte die Teilnahmeerklärung mit dem Vermerk aus, dass Sie bereits Teilnehmer sind. Die darüber hinaus geforderten Nachweise liegen uns dann bereits vor und müssen erst erneuert werden, wenn die weiter unten angegebenen Fristen überschritten sind.
Teilnahmevoraussetzungen
Folgende Fachgruppen sind zur Teilnahme an der Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik Rheuma berechtigt:
- Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Rheumatologie
- Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie
- Hausärztlich tätige Internisten mit Genehmigung zur Abrechnung der GOP 1370
- Fachärzte für Orthopädie mit Schwerpunkt Rheumatologie
- Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung Orthopädische Rheumatologie
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzbezeichnung Kinder-Rheumatologie
Darüber hinaus erbringen Sie folgende Nachweise:
- Sie weisen mittels der Gewährleistungserklärung nach neuer Ultraschallvereinbarung vom 23.06.2009 nach, dass Ihr Ultraschallgerät den Mindestanforderungen der neuen Ultraschallvereinbarung, Anwendungsklasse 10.1 genügt sowie die Anforderungen zur Teilnahme an der Zusatzvereinbarung. Die Übergangsregelung der neuen Ultraschallvereinbarung gilt ausdrücklich nicht.
- Die Leistungsfähigkeit des gemeldeten Ultraschallsystems weisen Sie zudem durch eine erfolgreich bestandene Bildabnahmeprüfung nach (§ 9 Abs. 2,3 der Ultraschallvereinbarung). Hierzu reichen Sie uns bitte eine frei wählbare Bilddokumentation ein. Die notwendigen Bildkriterien können Anlage III Nummer 6 der Ultraschallvereinbarung entnommen werden.
- Sie lassen Ihr Ultraschallgerät mindestens alle zwei Jahre von einem KVB akkreditierten Dienstleister warten und weisen dies mittels des Wartungsprotokolls nach.
- Teilnahme an mindestens einem nationalen oder internationalen rheumatologischen Kongress innerhalb der letzten 365 Tage oder alternativ der Erhalt von mindestens 30 CME Punkten innerhalb der letzten 365 Tage für das Fachgebiet Rheumatologie (Details können Sie der Teilnahmeerklärung entnehmen).
Formulare
vdek - Unterlagen
SBK - Unterlagen
Schreiben zum Start der Maßnahme mit SBK
Allgemeingültige Unterlagen
Weitere Informationen
Hersteller und Wartungsdienstleister
Auszug Ultraschallvereinbarung
Empfehlung zur Wartungsprüfung
Liste der im Handel befindlichen DMARDs

