KVB Kontakt

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Bereitschaftsdienst

Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter

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Bereitschaftsdienst 

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*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min

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01805 / 797997*

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Abrechnung

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Verordnung

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Vergütung

Sofern Sie zur Teilnahme an der Zusatzvereinbarung berechtigt sind, erhalten Sie für AOK Bayern-Versicherte einen Zuschlag von 10 Euro pro leitfadengestützter Beratung. Hierzu müssen Sie in Ihrer Quartalsbrechnung die Zusatz-GOP 97020 ansetzen.

Hinweise:

  • Die Teilnahmeberechtigung wird erteilt, sobald Teilnahmeerklärung und Nachweis zur Impfqualifikation bei der KVB eingegangen sind.
  • Den Zuschlag erhalten Sie, wenn Sie als teilnahmeberechtigter Arzt die GOP 97020 pro erbrachter leitfadengestützter Beratung in Ihrer Abrechnung angesetzt haben.
  • Die GOP 97020 kann pro beratungsberechtigter AOK Bayern-Patientin maximal ein Mal pro Kalenderjahr angesetzt werden. Beratungsberechtigt sind alle AOK Bayern-Patientinnen im gebährfähigen Alter bis zum vollendeten 40sten Lebensjahr, bei denen Ihnen ein Risikofaktor bekannt ist.
  • Den Zuschlag zur Eurogebührenordnung finanziert die AOK Bayern außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.