KVB Kontakt
Sie suchen einen Ansprechpartner zu allgemeinen oder fachlichen Fragen? Sie möchten unseren Service nutzen? Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen gerne.
Bezirks-, Geschäftsstellen
Finden Sie hier die Kontaktdaten der KVB-Bezirksstellen und -Geschäfts-stellen.
Bereitschaftsdienst
Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter
01805 / 191212*
Finden Sie hier weitere Informationen über unseren ärztlichen Bereitschaftssdienst in Ihrer Region:
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min
PatientenInfoline
Ihr Telefonkontakt für Ihre Fragen zur Gesundheitsversorgung in Bayern:
01805 / 797997*
Sie erreichen uns
Mo-Do: 09.00 - 17.00 Uhr
Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
oder schreiben Sie uns eine
E-Mail
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.
Therapieplatzvermittlung
Finden Sie hier Informationen über unsere Therapieplatzvermittlung für psychotherapeutische Behandlungen
Mitgliederberatung
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oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihren regionalen Präsenzberatern
Arztsuche
Vergütung
Sofern Sie zur Teilnahme an der Zusatzvereinbarung berechtigt sind, erhalten Sie für AOK Bayern-Versicherte einen Zuschlag von 10 Euro pro leitfadengestützter Beratung. Hierzu müssen Sie in Ihrer Quartalsbrechnung die Zusatz-GOP 97020 ansetzen.
Hinweise:
- Die Teilnahmeberechtigung wird erteilt, sobald Teilnahmeerklärung und Nachweis zur Impfqualifikation bei der KVB eingegangen sind.
- Den Zuschlag erhalten Sie, wenn Sie als teilnahmeberechtigter Arzt die GOP 97020 pro erbrachter leitfadengestützter Beratung in Ihrer Abrechnung angesetzt haben.
- Die GOP 97020 kann pro beratungsberechtigter AOK Bayern-Patientin maximal ein Mal pro Kalenderjahr angesetzt werden. Beratungsberechtigt sind alle AOK Bayern-Patientinnen im gebährfähigen Alter bis zum vollendeten 40sten Lebensjahr, bei denen Ihnen ein Risikofaktor bekannt ist.
- Den Zuschlag zur Eurogebührenordnung finanziert die AOK Bayern außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
