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Verordnung

Arztsuche

Zusatzvereinbarung Sehstörungen im Kindesalter

Am 15.11.2010 wurde die seit dem 01.04.2010 laufende Vereinbarung mit der AOK Bayern zur Förderung der ambulanten Behandlung von Sehstörungen im Kindesalter zur Zusatzvereinbarung.

Teilnehmen können Fachärzte für Augenheilkunde (KVB-Mitglieder). Ermächtigte Ärzte und Institutionen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Ziele

  • Verbesserung der Behandlung von Sehstörungen im Kindesalter, vor allem von Schielerkrankungen, durch die Förderung von orthoptischen Leistungen
  • Verhinderung von Folgeerkrankungen des Schielens durch die Einleitung einer frühzeitigen Behandlung
  • Kooperation mit Kinder- und Hausärzten im Rahmen der U7a-Vorsorgeuntersuchungen

Sehstörungen Kindesalter

FAQs - Foto: iStockphoto.com