KVB Kontakt
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Bezirks-, Geschäftsstellen
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Bereitschaftsdienst
Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter
01805 / 191212*
Finden Sie hier weitere Informationen über unseren ärztlichen Bereitschaftssdienst in Ihrer Region:
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min
PatientenInfoline
Ihr Telefonkontakt für Ihre Fragen zur Gesundheitsversorgung in Bayern:
01805 / 797997*
Sie erreichen uns
Mo-Do: 09.00 - 17.00 Uhr
Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
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E-Mail
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.
Therapieplatzvermittlung
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Mitgliederberatung
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Arztsuche
Vergütung
Alle Fachärzte für Augenheilkunde, die die Berechtigung für die Teilnahme an der Zusatzvereinbarung Sehstörungen im Kindesalter besitzen, erhalten für AOK Bayern-Versicherte auf die GOP 06320 (Zusatzpauschale Schielbehandlung bis 5. Lebensjahr) einen Zuschlag von 15 Euro und für AOK Bayern-Versicherte bis einschließlich sechs Jahre auf die GOP 06321 (Zusatzpauschale Schielbehandlung ab 6. Lebensjahr) einen Zuschlag von 13 Euro.
Den Zuschlag erhalten Sie automatisch, Sie brauchen keine extra GOP in Ihrer Abrechnung angeben.
Den Zuschlag zur Eurogebührenordnung finanziert die AOK Bayern außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, er hat daher keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Regelleistungsvolumens (es wird dadurch NICHT verringert)!
