KVB Kontakt
Sie suchen einen Ansprechpartner zu allgemeinen oder fachlichen Fragen? Sie möchten unseren Service nutzen? Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen gerne.
Bezirks-, Geschäftsstellen
Finden Sie hier die Kontaktdaten der KVB-Bezirksstellen und -Geschäfts-stellen.
Bereitschaftsdienst
Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter
01805 / 191212*
Finden Sie hier weitere Informationen über unseren ärztlichen Bereitschaftssdienst in Ihrer Region:
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min
PatientenInfoline
Ihr Telefonkontakt für Ihre Fragen zur Gesundheitsversorgung in Bayern:
01805 / 797997*
Sie erreichen uns
Mo-Do: 09.00 - 17.00 Uhr
Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
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E-Mail
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.
Therapieplatzvermittlung
Finden Sie hier Informationen über unsere Therapieplatzvermittlung für psychotherapeutische Behandlungen
Mitgliederberatung
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oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihren regionalen Präsenzberatern
Arztsuche
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle Fachärzte, die eine Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung der EBM-Ziffer 25321 (Bestrahlung mit Linearbeschleuniger bei bösartigen Erkrankungen) besitzen.
Wenn Sie die weiter unten aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, füllen Sie bitte die Teilnahmeerklärung aus und schicken diese inkl. der zu erbringenden Nachweise an die KVB. Die dafür notwendigen Formulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Teilnahmevoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen und nachweisen, damit wir Sie zur Teilnahme an der Zusatzvereinbarung Strahlentherapie berechtigen können:
- Sie verfügen über die Genehmigung die EBM-Ziffer 25321 abzurechnen.
- Sie weisen für alle Betriebsstätten, an denen Sie strahlentherapeutische Leistungen erbringen, ein positives Strahlenschutz-Audit der Ärztlichen Stelle der Bayerischen Landesärztekammer mit einer Bewertung nicht schlechter als Note 2 nach (Nachweis ist nicht älter als drei Jahre).
- Sie weisen für alle Betriebsstätten, an denen Sie strahlentherapeutische Leistungen erbringen, ein
- zertifiziertes Qualitätsmanagement (Nachweis nicht älter als drei Jahre) und
- ein Qualitätsmanagement – Audit nach (Nachweise nicht älter als ein Jahr).
- Ihre Praxis nimmt jährlich an mindestens drei Qualitätszirkeln der bayerischen Strahlentherapeuten teil (Nachweise nicht älter als ein Jahr).
- Ihre Praxis nimmt wöchentlich an interdisziplinären Tumorkonferenzen teil (Selbstverpflichtung: Auf Aufforderung der KVB müssen Protokolle vorgelegt werden).
