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Verordnung

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Zusatzvereinbarung Tonsillotomie

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung deckt den Eingriff der Verkleinerung der Gaumenmandeln (Tonsillotomie) nicht ab. Die teure Operation wird aktuell nur als private IGeL-Leistung angeboten - das bedeutet, die Eltern müssen die Operation selbst bezahlen. Den Patienten – in der Regel Kinder zwischen 2 und 6 Jahren - werden daher häufig stationär die Mandeln komplett entfernt (Tonsillektomie). Die Kosten für diese Operation werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für die Patienten stellt dieser Eingriff eine hohe psychische Belastung dar. Zudem ist sie mit größeren Risiken verbunden, als die ambulant durchführbare Mandelverkleinerung.

Ziel

Ziel ist eine Abrechnungsmöglichkeit für den Eingriff der Tonsillotomie zu schaffen, um allen betroffenen Kindern Zugang zu dieser modernen Behandlungsmethode zu ermöglichen und ihnen somit eine schonendere und schmerzärmere Alternative zur Tonsillektomie bieten zu können.

Teilnehmende Krankenkassen

Barmer GEK

KKH-Allianz
VKNR: 71603
Abrechnungs-IK: 108375501

BKK VAG
Liste

Hinweis: Der Versorgungsvertrag mit der IKK classic (ehem. Vereinigte IKK) wurde zum 31. Dezember 2011 eingestellt.
Schreiben vom 30.11.2011

Tonsillotomie

FAQs - Foto: iStockphoto.com

E-Dokumentation

Elektronische Dokumentation über das Online-Portal OPAL:

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