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Notarztdienst in Bayern

Notarztdienst - Foto: AOK-Mediendienst

16.01.12

Nicht abgerechnete Patienten führen zu Finanzierungslücke im Notarztdienst

KVB-Rundschreiben

21.11.11

Strukturförderung für den Notarztdienst

Sonderzahlung für besonderes zeitliches Engagement

Feiertagszuschlag für 2011

31.10.11

Warnhinweis des Bundeskriminalamtes:

Selbstmord mit Schwefelwasserstoffgas

19.08.11

Anpassung der Bereitschaftspauschalen in 1/2011

Die Bereitschaftspauschale vergütet die Bereitschaft des Notarztes, in seiner Freizeit oder aus der Vertragsarztpraxis heraus Notarztdienste zu übernehmen. Die Höhe der Bereitschaftspauschale ist abhängig von der Einsatzauslastung des jeweiligen Notarztstandortes - je weniger Einsätze am Notarztstandort, desto höher ist die Pauschale. Ziel ist es, die Besetzung an Notarztstandorten mit wenigen Einsätzen finanziell zu fördern.

Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Einstufung der Notarztstandorte auf der Grundlage der Einsatzzahlen des Vorjahres wurde die Anpassung routinemäßig angestoßen, bevor die vorgesehenen Strukturmaßnahmen berücksichtigt werden konnten. Wir bedauern dies und werden die vorgenommenen Änderungen revidieren. Dies bedeutet, dass die Bereitschaftspauschale für alle Notarztstandorte auf den Stand des 4. Quartals 2010 zurückgesetzt wird. Die betroffenen Notärzte werden von uns individuell informiert. Die Honorarbescheide 1/2011 werden von uns von Amts wegen bereinigt.

19.07.11

Neues LNA-Einsatzprotokoll

Das Protokoll zur Dokumentation und Abrechnung von Einsätzen Leitender Notärzte wurde aktualisiert

LNA-Einsatzprotokoll

18.07.11

Abhängigkeit zwischen ärztlicher Vergütung und Patiententransport

Der bayerische Gesetzgeber hat von der im SGB V vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine landesrechtliche Regelung zu treffen. Somit ist der Notarztdienst in Bayern Teil der vertragsärztlichen Versorgung. Es besteht keine Abhängigkeit zwischen der ärztlichen Vergütung und dem tatsächlichen Transport des Patienten!

Hintergrund: Die Ärztezeitung hatte am 11.7.2011 im Artikel "Notärzte wollen ins Gesetz" berichtet, dass notärztliche Leistungen von den Krankenkassen nicht bezahlt werden, wenn kein Transport des Patienten in ein Krankenhaus erfolgt ist. Grund hierfür seien die Vorgaben des SGB V, welche Rettungsdienst und Notfallrettung als Bestandteil der Fahrtkosten bzw. Krankentransportleistungen definierten. Artikel "Notärzte wollen ins Gesetz"

1.06.11

Runder Tisch Qualität im Notarztdienst Bayern (RTQN)

Ergebnisprotokoll 3. Arbeitssitzung mit Stellungnahme zum KVB-Schreiben vom 28.02.2011
KVB-Schreiben vom 28.02.2011 an den RTQN mit Fragen zum Protokoll der 2. Arbeitssitzung
Ergebnisprotokoll 2. Arbeitssitzung am 25.01.2011

23.12.10

Information über ein ziel- und konsensorientiertes QM-Konzept für den Notarztdienst

24.06.10

Regionalvertreter der bayerischen Notärzte

19.01.10

KVB und BRK vereinbaren Aufenthaltsräume-Ausstattung

Vereinbarung gem. Art. 14 Abs. 5(2) BayRDG

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