KVB Kontakt

Sie suchen einen Ansprechpartner zu allgemeinen oder fachlichen Fragen? Sie möchten unseren Service nutzen? Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen gerne.

Bezirks-, Geschäftsstellen

Bereitschaftsdienst

Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter

 01805 / 191212*

Finden Sie hier weitere Informationen über unseren ärztlichen Bereitschaftssdienst in Ihrer Region:

Bereitschaftsdienst 

Bereitschaftspraxen

*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min

PatientenInfoline

Ihr Telefonkontakt für Ihre Fragen zur Gesundheitsversorgung in Bayern: 

01805 / 797997*

Sie erreichen uns

Mo-Do: 09.00 - 17.00 Uhr
Fr:        09.00 - 13.00 Uhr

oder schreiben Sie uns eine
E-Mail

 *14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.

Therapieplatzvermittlung

Finden Sie hier Informationen über unsere Therapieplatzvermittlung für psychotherapeutische Behandlungen

mehr erfahren

Mitgliederberatung

Finden Sie hier Ihre Ansprechpartner am Service-Telefon

oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihren regionalen Präsenzberatern

Abrechnung

Praxisführung

Verordnung

Arztsuche

Wird der zusätzliche Aufwand der elektronischen Dokumentation honoriert?

Qualitätssicherung wird gerade seitens der Krankenkassen sehr hoch bewertet. Die Verpflichtung zur elektronischen Dokumentation für die Qualitätssicherung mit einer Koppelung an die Vergütung schafft der KVB eine starke Verhandlungsposition bezüglich der Einsatzvergütung. Noch offen ist, ob sich dies in Form einer separaten Dokumentationspauschale für den zusätzlichen Aufwand oder in Form einer insgesamt höheren Pauschale für den Einsatz widerspiegeln wird. Selbstverständlich sieht sich die KVB hier in der Pflicht, für die Notärzte tätig zu werden.

zum Seitenanfang

Muss für die Einsätze ab 01.01.2010 noch eine Abrechnung erstellt werden?

Nein, diese Arbeit wird den Notärzten erspart: Aus den dokumentierten Daten werden die für die KV-Abrechnung relevanten Daten herausgefiltert (die KVB erhält keine Einsicht in weitere medizinischen Daten) und automatisch für die Einsatzvergütung weiter verarbeitet.

Dies bedeutet konkret:

a) für niedergelassenen Ärzte: Diese erstellen ihre gewöhnliche Abrechnung ohne die Notarzteinsätze. Die Notarzteinsätze werden über emDoc dokumentiert. Daraus werden die Abrechnungspositionen gegenüber der KVB erzeugt. Er erhält wie gewohnt seine monatlichen Abschlagszahlungen in der bereits die Verrechnung des Notarztdienstes enthalten ist. Der Honorarbescheid umfasst wie gewohnt die gesamte Abrechnung.

b) für Ärzte, die ausschließlich Notarzteinsätze über die KVB abrechnen: Diese erstellen künftig ausschließlich das elektronische Einsatzprotokoll. Daraus gene-riert die KVB die künftig monatliche Abrechnung. Eine gesonderte Software zur Erstellung einer KV-Abrechnung ist dann nicht mehr erforderlich.

c) für Krankenhäuser, die Notarzteinsätze mit der KVB abrechnen: Die Notärzte des Krankenhauses erstellen das elektronische Einsatzprotokoll. Daraus wird für das Krankenhaus die Gesamtabrechnung generiert, die dann der so genannte IQB (Instituts-Qualitäts-Beauftragte) gegenüber der KVB zur Abrechnung „freigibt".

zum Seitenanfang

Ist die elektronische Dokumentation für die Abrechnung erforderlich?

Ja – aber vorerst mit Einschränkungen. Die Dokumentation ist für eine fortlaufende Auswertung gesetzlich vorgeschrieben und die KVB ist verpflichtet, dies durchzusetzen. An-gesichts der erheblichen Anlaufschwierigkeiten in einigen Standorten haben wir eine Verschiebung der elektronischen Dokumentationspflicht um drei Quartale beim zuständigen Ministerium erreicht. Die verbindliche Verknüpfung der Vergütung an die Qualitätssicherung hätte uns als KVB die Möglichkeit gegeben, entsprechend mit Forderungen hinsichtlich der Höhe der Vergütung an die Kassen heranzutreten. Welche Auswirkungen die angestrebte Verschiebung auf die Verhandlungsposition haben wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.

zum Seitenanfang

Wird ohne elektronische Dokumentation kein Honorar ausbezahlt?

Richtig, nur für elektronisch dokumentierte Einsätze können wir als KVB künftig die Honorarzahlung veranlassen. Für die Übergangszeit werden wir voraussichtlich die Möglicheit schaffen, die medizinischen Datenfelder nur optional auszufüllen, da sie für die Abrechnung nicht verpflichtend angegeben werden müssen. Die Einsatzdaten hingegen werden in jedem Fall verpflichtend elektronisch zu dokumentieren sein.

zum Seitenanfang

Warum muss ich für die Abrechnung andere Daten als bisher angeben?

Die Felder Einsatzdatum/-zeit, Kreisverband- und Wachennummer, Standort und Einsatzort sind für den Abgleich mit der ZAST notwendig.

Die Kombination Einsatzdatum/-zeit und Kreisverband- und Wachennummer ist der erste Vergleich eines Einsatzes.

Aufgrund eventueller Zeitverschiebungen (Notarzt oder Rettungswagen werden nachalarmiert) wird bei dem Zeitabgleich mit der ZAST eine Karenzzeit eingeräumt. Bei der Kombination von Einsatzdatum/-zeit und Kreisverbands-/Wachennummer könnte es zur Kombination mehrerer Einsätze im zuordenbaren Zeitraum kommen. Um das zu vermeiden, müssen Standort, sowie Einsatzort als weitere Ausschlusskriterien abgefragt werden.

zum Seitenanfang

Welche Felder sind Voraussetzung für die Abrechnung?

In emDoc sind während der vereinbarten Übergangsphase bis zum 30.09.2010 nur die für die Abrechnung derzeit notwendigen Angaben als Pflichtfelder zu dokumentieren. Inzwischen ist die Verortung der Pflichtfelder im System grün hinterlegt und die einzelnen Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet.

Die Abrechnungspflichtfelder sind im wesentlichen bestimmte Einsatzdaten - Einsatznummer, Einsatzdatum, Einsatzort, verwendetes Notarztmittel (RTW, NEF, …) - Patientendaten (Name, Geburtsdatum - wenn bekannt, Kostenträgerart) und Einsatzdiagnose(n). Die Plausibilitätskontrolle im Abgleich mit den Dienstplänen bleibt bestehen, da nur so sichergestellt werden kann, dass der jeweils Dienst habende Arzt die korrekte Bereitschaftsdienstpauschale erhält.

Die Abrechnung erfolgt im Zuge des BayRDG seit 01.01.2009 über die ZAST und nicht mehr direkt gegenüber den Krankenkassen. Daher haben sich einige Abrechnungspflichtfelder geändert. Angaben wie Versicherungsnummer und Kassennummer sind nun nicht mehr Abrechnungsvoraussetzung, dafür benötigt die KVB aber andere Angaben (z.B. die Einsatznummer) für den Abgleich mit der ZAST, um somit im Interesse der Notärzte auch alle geleisteten Einsätze vergütet zu bekommen.

zum Seitenanfang

Wird mein Einsatz nur vergütet, wenn ich zum Zeitpunkt des Einsatzes im Dienstplan stehe?

Grundsätzlich ja, für jeden „normalen" Notarzt. Einen Dienstplantausch müssen Sie wie bisher der KVB mitteilen, dies kann ggf. auch rückwirkend erfolgen. Es gibt folgende zwei Ausnahmen: Außennotarzt bzw. Zweitnotarzt. Dies können Sie in der elektronischen Dokumentation angeben und es wird beim Dienstplanabgleich entsprechend berücksichtigt.

zum Seitenanfang

Kann man noch Zweitnotarzt/Außennotarzt abrechnen?

Ja, selbstverständlich. Sie können diese Angaben bei der elektronischen Dokumentation erfassen, und zwar unter Einsatzdaten / Ablauf (Zweitnotarzt) bzw. unter Einsatzdaten / Kopfdaten als Standort (Außennotarztgenehmigung).

zum Seitenanfang

Werden über emDoc auch Kilometer- und Zeitzuschläge berechnet?

Ja, selbstverständlich.
Für den Fall, dass Sie kein Standort-NEF verwenden können (zum Beispiel als Zweit- oder Außennotarzt), geben Sie unter Einsatzdaten / Ablauf die Kilometer an (nur Rückfahrt bzw. Doppelkilometer).
Außerdem geben Sie immer unter Einsatzdaten / Ablauf die Zeitpunkte Alarm und Ende ein, woraus dann die Zeitdauer und somit die Höhe des Zuschlags automatisch berechnet wird.

zum Seitenanfang

Erfolgt eine Vergütung für die Dokumentation von privat versicherten Patienten?

Die Vergütung für die Behandlung von privat versicherten Patienten erfolgt ausschließlich nach GOÄ.

Das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG) unterscheidet aber nicht zwischen privat und gesetzlich Versicherten, daher ist auch für privat versicherte Patienten elektronisch zu dokumentieren. Die KVB ist durch das BayRDG zur Verwaltung dieser Daten verpflichtet, kann jedoch nicht die Datenerfassung vergüten.

Eine Dokumentation der Daten von privat Versicherten ist jedoch auch deshalb erforderlich, damit die Privatkrankenkassen an den Kosten für die Vorhaltung von Notärzten beteiligt werden. Das Vorliegen einer Dokumentation für einen Privatversicherten begründet für die KVB die Einforderung der vereinbarten Pauschalen für die Organisation des Notarztdienstes über die Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst. Die dabei erzielten Finanzmittel fließen direkt in die Vergütung der Bereitschaftsdienstpauschalen der Notärzte mit ein.

zum Seitenanfang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt emDoc

Bei Fragen zu emDoc erreichen Sie unser Expertenteam per:

Tel: 01805 / 009071 *

Fax: 089 / 57093-64925

E-Mail schreiben

Briefpost:

KVB - Team EMDOC

Elsenheimerstr. 39

80687 München

*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.