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EHEC/HUS - Infektion

Aktuelle Informationen zu EHEC/HUS

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind seit der zweiten Maiwoche 2011 vermehrt Personen an blutigem Durchfall und dem so genannten hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) erkrankt. Die Fälle traten anfangs vor allem in Norddeutschland auf, inzwischen gibt es aber auch Meldungen aus anderen Bundesländern.

Informationen zum EHEC/HUS-Ausbruchsgeschehen und Fallzahlen (RKI)
Information zum EHEC-Erreger (Bundesinstitut für Risikobewertung BfR)

Verbraucher könnten das Risiko einer EHEC-Infektion (Enterohämorrhagische Escherichia coli) aber minimieren, indem sie alle Lebensmittel vor dem Verzehr mindestens zehn Minuten lang auf 70 Grad erhitzen. Alle Menschen mit Durchfall sollten darauf achten, dass strikte Hände-Hygiene eingehalten wird. Personen mit blutigem Durchfall sollten umgehend einen Arzt aufsuchen.

Situation in Bayern

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) informiert tagesaktuell über die Zahl der EHEC/HUS-Erkrankten und Verdachtsfälle in Bayern und hat eine Internet-Seite mit Hintergrundinformationen für Sie eingerichtet.

Die Gesundheitsbehörden in Bayern sind umfassend informiert und beobachten die Entwicklung sehr genau. Sie beraten die Bürger zu Erkrankung und Hygiene. Das LGL hat werktags von 11:00 bis 15:00 Uhr eine Bürger-Hotline unter der 09131-6808-5101 eingerichtet.

aktuelle Fallzahlen in Bayern und Informationen zu EHEC/HUS (LGL)

Hinweise für Ärzte

Aktuelle Informationen zu EHEC

Im RKI-Ratgeber für Ärzte (s. folgenden Link) finden Sie umfangreiche Informationen zu Erkrankungen durch Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC).

RKI-Ratgeber für Ärzte (Stand 11.01.2008)

RKI-Information: Hygienemaßnahmen bei stationären Patienten

KV-Information: EHEC-Hygiene Merkblatt für die Praxis

KV-Information: Mikrobiologische Diagnostik bei Verdacht auf EHEC-Infektion

Dt. Gesellschaft für Nephrologie: Therapieempfehlungen für EHEC-Patienten

Dt. Gesellschaft für Infektiologie: EHEC und Antibiotikabehandlung

Dt. Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin: S1-Leitlinie EHEC / HUS (Stand 01. 06.2011)

Meldepflicht

Bitte beachten Sie, seit 1998 sind sowohl das enteropathische HUS als auch Infektionen mit EHEC meldepflichtig. Näheres zur Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) finden Sie im RKI-Ratgeber:

"Nach § 6 IfSG ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS) namentlich meldepflichtig. Weiterhin ist nach § 6 IfSG der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis meldepflichtig, wenn eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 IfSG(betrifft Herstellung und Umgang mitLebensmitteln) ausübt oder wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.
Entsprechend § 7 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis enterohämorrhagischer Stämme von E. coli (EHEC) namentlich meldepflichtig, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen. Für Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen besteht gemäß § 34 Abs. 6 IfSG die Pflicht, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über das zur Kenntnis gelangte Auftreten zu benachrichtigen und dazu krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen."

Arzt-Meldeformular für HUS-Patienten (Verdacht, Erkrankung oder Todesfall)

HUS-Meldebogen für §6 IfSG-Meldung an das zuständige Gesundheitsamt

Hinweise für Labore

Unter www.rki.de finden Sie die Antwort auf folgende Fragen:

  • Wann besteht eine Indikation zur mikrobiologischen Untersuchung einer Stuhlprobe auf EHEC?
  • Welche Labordiagnostik wird bei EHEC-Infektionen empfohlen?

Labor-Meldeformular - Nachweise von Krankheitserregern gemäß § 7 IfSG

Universitätsklinikum Münster: Laborinformationen zum EHEC Ausbruchsstamm (Stand 30.05.2011)