KVB Kontakt
Sie suchen einen Ansprechpartner zu allgemeinen oder fachlichen Fragen? Sie möchten unseren Service nutzen? Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen gerne.
Bezirks-, Geschäftsstellen
Finden Sie hier die Kontaktdaten der KVB-Bezirksstellen und -Geschäfts-stellen.
Bereitschaftsdienst
Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter
01805 / 191212*
Finden Sie hier weitere Informationen über unseren ärztlichen Bereitschaftssdienst in Ihrer Region:
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min
PatientenInfoline
Ihr Telefonkontakt für Ihre Fragen zur Gesundheitsversorgung in Bayern:
01805 / 797997*
Sie erreichen uns
Mo-Do: 09.00 - 17.00 Uhr
Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
oder schreiben Sie uns eine
E-Mail
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.
Therapieplatzvermittlung
Finden Sie hier Informationen über unsere Therapieplatzvermittlung für psychotherapeutische Behandlungen
Mitgliederberatung
Finden Sie hier Ihre Ansprechpartner am Service-Telefon
oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihren regionalen Präsenzberatern
Arztsuche
Ärztlicher Bereitschaftsdienst - Vertretung und Befreiung
Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung verpflichtet auch zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst in der sprechstundenfreien Zeit. Geregelt ist dies in der Bereitschaftsdienstordnung der KVB (BDO-KVB).
Im Hinblick auf attraktivere Niederlassungsmöglichkeiten vor allem für junge Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bei ihrer letzten Tagung im April 2011 Initiativen für eine familienfreundlichere Umgestaltung der Dienste ergriffen. So sollen die Größe der Bereitschaftsdienstgebiete und die Dienstfrequenzen überprüft und in einer Änderung der bestehenden Bereitschaftsdienstordnung berücksichtigt werden.
siehe TOP 4 der VV vom 02.04.2011
Bereitschaftsdienstordnung (BDO) der KVB
Hier finden Sie die aktuelle BDO der KVB sowie Hinweise auf die entsprechenden Paragraphen zur Befreiung und Vertretung.
Bereitschaftsdienstordnung der KVB
Befreiung vom Bereitschaftsdienst
Als Ärztin gibt es die Möglichkeit, sich bei Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes von diesem Dienst befreien zu lassen (Paragraph 5 der BDO). Eine Befreiung vom Bereitschafsdienst ab dem Zeitpunkt der Geburt können auch Väter beantragen!
Vertreter und Assistentenregelung
In Paragraph 2 der BDO ist die Vertretung im Bereitschaftsdienst geregelt. Bei der Organisation einer Vertretung sind Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVB gerne behilflich und unterstützen Sie bei der Vermittlung.
