KVB Kontakt

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Ärztlicher Bereitschaftsdienst - Vertretung und Befreiung

Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung verpflichtet auch zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst in der sprechstundenfreien Zeit. Geregelt ist dies in der Bereitschaftsdienstordnung der KVB (BDO-KVB).

Im Hinblick auf attraktivere Niederlassungsmöglichkeiten vor allem für junge Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bei ihrer letzten Tagung im April 2011 Initiativen für eine familienfreundlichere Umgestaltung der Dienste ergriffen. So sollen die Größe der Bereitschaftsdienstgebiete und die Dienstfrequenzen überprüft und in einer Änderung der bestehenden Bereitschaftsdienstordnung berücksichtigt werden.

siehe TOP 4 der VV vom 02.04.2011 Access Key

Bereitschaftsdienstordnung (BDO) der KVB

Hier finden Sie die aktuelle BDO der KVB sowie Hinweise auf die entsprechenden Paragraphen zur Befreiung und Vertretung.

Bereitschaftsdienstordnung der KVB

Befreiung vom Bereitschaftsdienst

Als Ärztin gibt es die Möglichkeit, sich bei Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes von diesem Dienst befreien zu lassen (Paragraph 5 der BDO). Eine Befreiung vom Bereitschafsdienst ab dem Zeitpunkt der Geburt können auch Väter beantragen!

Vertreter und Assistentenregelung

In Paragraph 2 der BDO ist die Vertretung im Bereitschaftsdienst geregelt. Bei der Organisation einer Vertretung sind Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVB gerne behilflich und unterstützen Sie bei der Vermittlung.

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