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Therapeuteninfo zum Projekt "Kind kranker Eltern"
Sie erhalten auf dieser Webseite Informationen zum Beratungsprogramm „Kinder kranker Eltern“, das in Gemeinschaftsarbeit mit der AOK Bayern, der Psychotherapeutenkammer Bayern und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns entstanden ist.
Ziel des Beratungsprogramm „Kinder kranker Eltern“
Ziel ist die Prävention von psychischen Störungen bei Kindern, in deren Familien durch das Auftreten einer schweren Erkrankung eines Elternteils ein hohes Risikopotential besteht. Hierzu ist der Einsatz von beratenden und aufklärenden Maßnahmen in einem Stufenplan zur Prävention der Erkrankungen der Kinder als geeignetes Mittel erachtet worden.
Eltern sprechen oft zu wenig oder nicht richtig mit ihren Kindern über die Krankheit.
Genau an diesem Punkt sollen die psychotherapeutische Behandlung und die Informationsbroschüre ansetzen. Die Broschüre ist jederzeit über die KVB nachbestellbar. Das Bestellfax finden Sie im Anschluss in der Rubrik Infomaterial.
Betroffene Eltern sollen dahingehend beraten werden, wie sie am besten ein Gespräch mit ihren Kindern führen können. Eltern können unverbindlich zwei Beratungstermine in Anspruch nehmen, um sich nützliche Ratschläge zu holen und um sich anleiten zu lassen. Sollten Eltern oder auch Sie als Therapeut feststellen, dass die Kommunikation mit den Kindern dennoch nicht funktioniert oder anderweitig Bedarf an Beratung mit der ganzen Familie vorhanden ist, stehen noch einmal bis zu sechs Beratungstermine zur Verfügung.
Abrechnung der Leistung
Vorerst kann nur bei Versicherten der AOK Bayern im Rahmen dieses Programms außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und außerhalb der zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen abgerechnet werden. Alle anders versicherten können nur über RLV abgerechnet werden. Die Abrechnung für Versicherte der AOK Bayern erfolgt auf dem sonst auch üblichen Weg der Honorarabrechnung über Pseudoziffern für die zwei Erstberatungen und für das flexible Behandlungsangebot.
Für die erste Beratung der Familie in maximal zwei Einzelsitzungen a 60 Minuten wird eine Pauschale in Höhe von 95 € pro Sitzung gezahlt (AN: 97006A). Für das flexible Behandlungsangebot in maximal sechs Einzelsitzungen mit den Erziehungsberechtigten, anderen engen Bezugspersonen sowie den Kindern und/oder Beratungsgespräche mit Kindern und Erziehungsberechtigten gemeinsam wird eine Pauschale in Höhe von 100 € pro Sitzung a 60 Minuten gezahlt (AN: 97006B).
Ihnen als Psychotherapeut wird hier bewusst kein vordefinierter Behandlungsablauf auferlegt, damit möglichst viel Spielraum für die individuellen und vielfältigen Bedürfnisse der Betroffenen gegeben ist.
Ein Merkblatt, das auch Abrechnungsinformationen enthält finden Sie im Anschluss in der Rubrik Infomaterial.
Infomaterial
Merkblatt: Teilnahmeberechtigung, Abrechnungsziffern und Praxisgebühr
