KVB Kontakt
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Bezirks-, Geschäftsstellen
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Bereitschaftsdienst
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Arztsuche
Weiterführung der Sozialpsychiatrievereinbarung
Die Sozialpsychiatrievereinbarung wurde in Bayern über den 01.04.2009 hinaus mit allen Kassen weitergeführt. (Abrechnungsnummer 88895, Pauschale, Fallzahlobergrenze).
Ab dem 01.07.2009 gilt nun die Bundes-Sozialpsychiatrie-Vereinbarung, die die bayerische Regelung ablöst.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben sich auf die bundesmantelvertragliche Regelung (Anlage 24) verständigt; das Unterschriftenverfahren läuft.
Bundes-Sozialpsychiatrie-Vereinbarung - ab 01.07.2009
