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Quotenregelung Psychotherapie

Neue Zulassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Bayern

Aufgrund dieser Regelung können sich auch in Bayern - trotz bestehender Zulassungsbeschränkungen für die Fachgruppe der Psychotherapeuten - Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, niederlassen.

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern hat am 21.12.2011 einen Beschluss über diese 20-Prozent-Quote gefasst. Das Ergebnis wurde am 05.01.2012 im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht.

Danach können in folgenden Planungsbereichen weitere kinderpsychotherapeutische Sitze besetzt werden:

Zulassungsbezirk

Planungsbereiche

Oberfranken



Lkr. Forchheim (0,5 Stelle)

Unterfranken



Lkr. Miltenberg (0,5 Stelle)

 

Im Planungsbereich Landkreis Wunsiedel wurden die Zulassungsbeschränkungen für die Arztgruppe der Psychotherapeuten aufgehoben, hier sind bis zu 1,5 Zulassungen möglich.

Bei Interesse an einer Niederlassung im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche, wenden Sie sich bitte an unsere Niederlassungsberater vor Ort.

Hinweis: Falls sich mehrere Interessenten um einen Sitz bewerben, wird der zuständige Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen eines Auswahlverfahrens eine Entscheidung treffen.