KVB Kontakt
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Bereitschaftsdienst
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Arztsuche
Gesetzliche Anforderungen
Zum 01.01.2004 wurde das Fünfte Sozialgesetzbuch geändert - Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG):
- §135a (2): Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser (...) sind (...) verpflichtet, (...) einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln."
- §136a (1): „Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt für die vertragsärztliche Versorgung durch Richtlinien (...) die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 135a Abs. 2 sowie die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (...)."
Gemäß der QM-Richtlinien besteht keine Pflicht zur Zertifizierung nach einem QM-System!
QM-Richtlinie
Die 'Qualitätsmanagement-Richtlinie in der vertragsärztlichen Versorgung' wurde am 18.10.2005 vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen und ist am 01.01.2006 in Kraft getreten.
