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QM-Richtlinie
Die 'Qualitätsmanagement-Richtlinie in der vertragsärztlichen Versorgung' wurde am 18.10.2005 vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen und ist am 01.01.2006 in Kraft getreten.
Qualitätsmanagement-Richtlinie
Wesentliche Inhalte der QM-Richtlinie
- Mindestinhalte eines praxisinternen Qualitätsmanagements
- Zeitrahmen der Einführung
- Regelungen zur Überprüfung und Berichterstattung durch die KVen
- Evaluation der QM-Richtlinie nach 5 Jahren
Kernaussagen der QM-Richtlinie
- Die QM-Richtlinie fordert keine Zertifizierung.
- Die QM-Richtlinie schreibt kein bestimmtes QM-System vor.
- Der Aufbau von Qualitätsmanagement erfolgt stufenweise in vier Phasen.
- QM-Kommissionen der KVen ziehen jährlich eine 2,5% Stichprobe.
- Die ausgewählten Praxen müssen mittels eines (Online)-Fragebogens ab September den Einführungsstand ihres Qualitätsmanagements darlegen.
- Die QM-Kommission berät Sie – und sanktioniert nicht.
- Die KVB unterstützt Sie bei der Einführung von QM mit einem bedarfsgerechten Seminarangebot.
Geforderte Mindestinhalte des praxisinternen Qualitätsmanagements
Grundelemente und Instrumente, die in der Praxis umgesetzt werden müssen, sind u.a.: (Auszug aus QM-Richtlinie §§ 3, 4):
1. Bereich „Patientenversorgung“
- Ausrichtung der Versorgung an fachlichen Standards und Leitlinien
- Patienteninformation und –beratung
- Strukturierung von Behandlungsabläufen
2. Bereich „Praxisführung/Mitarbeiter/Organisation“
- Regelungen von Verantwortlichkeiten
- Mitarbeiterorientierung (z. B. Arbeitsschutz, Fort- und Weiterbildung)
- Praxismanagement (z. B. Terminplanung, Datenschutz, Hygiene, Fluchtplan)
- Gestaltung von Kommunikationsprozessen (intern/extern) und
Informationsmanagement - Kooperation und Management der Nahtstellen der Versorgung
- Integration bestehender QS-Maßnahmen
Instrumente eines einrichtungsinternen QM (Auszug aus QM-Richtlinie §§ 3, 4)
- Festlegung konkreter Qualitätsziele
- Regelmäßige, strukturierte Teambesprechungen
- Ablaufbeschreibungen
- Beschwerdemanagement
- Patientenbefragungen
- Notfallmanagement
Broschüre
Detailinformationen und Tipps zur Umsetzung sowie einen Fragebogen zur Stichprobenprüfung finden Sie in folgender Broschüre:
Informationen zur QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (529 KB)
Fragebogen zur Stichprobenprüfung (23 KB)
Zeitrahmen und Phasen der QM-Richtlinie
Bewertung der QM-Kommission
Laut QM-Richtlinie bewertet die QM-Kommission der KVB die Einführung und Weiterentwicklung von QM in den Praxen ihrer Mitglieder.
Aufgaben der QM-Kommission
- Erhebung (jährlich: 2,5%ige Stichprobe) und Bewertung des erreichten Einführungs- und Entwicklungsstandes nach den Vorgaben der QM-Richtlinie
- Beratung von Ärzten und Psychotherapeuten, die den vorgegebenen Einführungs- und Entwicklungsstand noch nicht erreicht haben
- Zusammenstellung der jährlichen Ergebnisse zur Übermittlung an die KBV, welche die bundesweiten Daten an den Gemeinsamen Bundesausschuss weiterleitet
Besetzung der QM-Kommission
- Drei Mitglieder (Haus-, Facharzt und Psychotherapeut)
- und deren Vertreter
- ein Vertreter der Kassenverbände
Qualifikation der QM-Kommissionsmitglieder
- Mitglieder müssen eine besondere Qualifikation im Qualitätsmanagement besitzen.
- Mitglieder sind zur Neutralität verpflichtet.
Die QM-Kommision stellt sich vor
Bewerten Sie sich selbst
Die in Phase I und III geforderte schriftliche Selbstbewertung des Ist-Zustandes Ihrer Praxis können Sie anhand der Checkliste „Selbstbewertungsbogen für die Praxis“ durchführen.
Nutzen Sie die Selbstbewertung um einen strukturierten Überblick zu bekommen, was in Ihrer Praxis bereits umgesetzt ist und gut läuft und welche Verbesserungen Sie in der nächsten Zeit noch umsetzen sollten. Aus den Ergebnissen dieser Selbstbewertung und Ihren Qualitätszielen ergibt sich ein Maßnahmenplan für Ihre Praxis - der individuelle Fahrplan für Ihr internes QM.

