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Arztsuche
Ärztliche Stelle nach § 17a der Röntgenverordnung
Die Ärztliche Stelle bei der KVB arbeitet seit 01.07.2004 im Auftrage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) auf der Grundlage des § 17 a der Röntgenverordnung (RöV). Aufgabe der Ärztlichen Stelle ist es, dem Strahlenschutzverantwortlichen und dem anwendenden Arzt zur Verbesserung des Strahlenschutzes Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition sowie zur Verbesserung der Bildqualität zu machen.
Ein Team aus Medizinphysikexperten und radiologischen Fachkräften berät in unklaren oder schwerwiegenden Fällen. In letzter Konsequenz ist auch eine Meldung an die Aufsichtsbehörde vorgesehen. Zur Vermeidung derartiger Meldungen bietet die Ärztliche Stelle die Erarbeitung geeigneter Maßnahmen bereits im Vorfeld an.
Hierbei werden die Röntgenverordnung in der gültigen Fassung zugrunde gelegt. Maßstab für die physikalisch-technischen Parameter sind die einschlägigen Normen und Richtlinien für die Qualitätssicherung dieser Größen.
Die Ärztliche Stelle bei der KVB prüft auf dieser Grundlage die von den Betreibern von Röntgenanlagen (in der vertragsärztlichen Versorgung tätigen Ärzte) angeforderten und eingereichten Unterlagen. Mit dem schriftlichen Bericht werden den zuständigen Ärzten sowie dem technischen Personal, wenn notwendig, Empfehlungen zur Optimierung der Strahlenanwendung und zur Herabsetzung der Strahlenexposition erteilt.
Für die Vorlage der Unterlagen wird jeweils ein bestimmter Zeitraum durch die Ärztliche Stelle vorgegeben. Die Überprüfungen der Röntgeneinrichtungen erfolgen, wenn keine Beanstandungen vorliegen, im 3-Jahresrhytmus.
Die Ärztliche Stelle bei der KVB berichtet regelmäßig der zuständigen Behörde über die Ergebnisse der Überprüfungen.
Aktualisierung der Fachkunde nach der Röntgenverordnung
Gem. § 18 a Abs. 2 der Röntgenverordnung in der Fassung vom 18.06.2002 muss die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung mindestens alle 5 Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs (8 Stunden) aktualisiert werden.
Diagnostische Referenzwerte
Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden mit sofortiger Wirkung sogenannte diagnostische Referenzwerte (DRW) für röntgendiagnostische und nuklearmedizinische Untersuchungen eingeführt. Die festgelegten Referenzwerte müssen bei jeder Untersuchung am Menschen zu Grunde gelegt werden. Sie gelten nicht für einzelne Patientinnen und Patienten, sondern für Patientengruppen.
Formulare
zu den Formularen und Anträgen
Aufbewahrungsfristen
Alle Aufzeichnungen zur Röntgenuntersuchung einschließlich der Bilder
10 Jahre nach der letzten Untersuchung mindestens jedoch bis Vollendung des 28. Lebensjahres der untersuchten Person
Aufzeichnungen zur Röntgenbehandlung
30 Jahre nach der letzten Behandlung
Unterlagen der Abnahmeprüfung
Für die Dauer des Betriebes der Röntgenanlage, mindestens jedoch 2 Jahre nach der nächsten vollständigen Abnahmeprüfung
Unterlagen der Konstanzprüfung
Mindestens 2 Jahre nach Beendigung der Aufzeichnungen
Aufzeichnung und Unterschriften von Unterweisung beruflich strahlenexponierter Personen
5 Jahre nach der Unterweisung
Aufzeichnung und Unterschrift über Unterweisung anderer Personen im Kontrollbereich (z. B. haltende Mutter)
1 Jahr
Röntgenverordnung (RöV)
Richtlinie "Ärztliche und Zahnärztliche Stellen"
Rechtsvorschriften / technische Regeln
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Orientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen
Gebühren der Ärztlichen Stelle
Aufgrund einer Änderung der Bayerischen Umweltgebührenordnung (UGebO) zum 30.06.2007 (vgl. Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt, GVBl. 2007, S. 360) erheben alle ärztlichen Stellen nach § 17 a RöV für ihre Inanspruchnahme Gebühren.
Die Ärztliche Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns erhebt für ihre Inanspruchnahme gemäß §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 2 Abs. 1 UGebO i.V.m. der Anlage zur UGebO – Gebührenverzeichnis – Nr. 7.2 eine Grundgebühr in Höhe von 50,00 € je Anforderung sowie eine Zusatzgebühr von 220,00 € je überprüfter Röntgendiagnostikeinrichtung (Strahler).
Hinweis: Falls Fragen offen sind, wenden Sie sich bitte an die Ärztliche Stelle bei der KVB (089 - 57093 3393).
