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Arztsuche
Hygiene beim ambulanten Operieren
Schwerpunktprüfung
Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in ambulanten OP-Praxen
Seit Mai 2007 wird im Rahmen einer gemeinsamen Projektarbeit die Aufbereitung von Medizinprodukten in ambulanten OP-Praxen durch die Gewerbeaufsichtsämter in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern überprüft. Betroffen sind Praxen und Tageskliniken insbesondere mit den Tätigkeitsfeldern Unfall-, Augen-, HNO-, Schönheits- und Kiefer-Chirurgie sowie der Orthopädie und Urologie zu verstehen. mehr
Als Vorbereitung für die Überprüfung wird den Praxisbetreibern folgende Übersicht der Themenbereiche, die von der Prüfung betroffen sind zur Verfügung gestellt:
Informationen zur Durchführung der Schwerpunktprüfung
Hygieneuntersuchung der Stadt München
Ergebnisse einer Überprüfung 2005-2006 des Referates für Gesundheit und Umwelt
Infektionshygienische Überwachung ambulant operierender Einrichtungen
Kurzfassung:
Artikel zur Hygieneuntersuchung der Stadt München
Weitere Informationen
Merkblatt: Trinkwasseruntersuchungen in amb. operierenden Einrichtungen
Empfehlungen des Referates für Gesundheit und Umwelt der Stadt München
Rahmenhygieneplan für Einrichtungen zum ambulanten Operieren (572 KB)
Länderarbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen
Checkliste zur Überprüfung ambulant operierender Einrichtungen
Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München
Standard Basisanforderungen Medizinprodukteaufbereitung des RGU München
Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München
Basis-Checkliste zur Überprüfung von Arztpraxen
Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München
Erläuterungen zur Basis-Checkliste
Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München
Links
Hygienefachkräfte - Kurse zum Erwerb der Fachkunde:
HYGNET - Das Hygieneinformationsnetz
DGSv-eV - Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung
Hygieneakademie Bad Kissingen
Normative Vorschriften zum ambulanten Operieren:
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Bundesrecht/Juris
Medizinproduktegesetz (MPG)
Bundesrecht/Juris
Medizinproduktebetreiberverordnung (MedBetreibV)
Bundesrecht/Juris
Qualitätssicherungs-Vereinbarung zum ambulanten Operieren
KBV Rechtsquellen
Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts
Bitte besonders beachten:
- C2.2 Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten
- C3.4 Anforderungen an die Hygiene an die Abfallentsorgung
- C5.3 Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen
- E3 Surveillance in Einrichtungen für das ambulante Operieren
