KVB Kontakt
Sie suchen einen Ansprechpartner zu allgemeinen oder fachlichen Fragen? Sie möchten unseren Service nutzen? Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen gerne.
Bezirks-, Geschäftsstellen
Finden Sie hier die Kontaktdaten der KVB-Bezirksstellen und -Geschäfts-stellen.
Bereitschaftsdienst
Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter
01805 / 191212*
Finden Sie hier weitere Informationen über unseren ärztlichen Bereitschaftssdienst in Ihrer Region:
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min
PatientenInfoline
Ihr Telefonkontakt für Ihre Fragen zur Gesundheitsversorgung in Bayern:
01805 / 797997*
Sie erreichen uns
Mo-Do: 09.00 - 17.00 Uhr
Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
oder schreiben Sie uns eine
E-Mail
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.
Therapieplatzvermittlung
Finden Sie hier Informationen über unsere Therapieplatzvermittlung für psychotherapeutische Behandlungen
Mitgliederberatung
Finden Sie hier Ihre Ansprechpartner am Service-Telefon
oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihren regionalen Präsenzberatern
Arztsuche
Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in ambulanten OP-Praxen
Gemeinsame Projektarbeit von Gewerbeaufsicht und Gesundheitsämtern
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) informiert über eine weitere Schwerpunktprüfung zum Thema „Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten“.
Ab Anfang Mai 2007 wird die Aufbereitung von Medizinprodukten in ambulanten OP-Praxen durch die Gewerbeaufsichtsämter in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern überprüft. Hierunter sind Praxen und Tageskliniken insbesondere mit den Tätigkeitsfeldern Unfall-, Augen-, HNO-, Schönheits- und Kiefer-Chirurgie sowie der Orthopädie und Urologie zu verstehen.
Überprüft werden die einzelnen Themenbereiche zur fachgerechten Aufbereitung von Medizinprodukten, wie bereits bei der Schwerpunktprüfung zur Aufbereitung von Medizinprodukten in Krankenhäusern geschehen. Im Rahmen der Überprüfungen wird die Beratung zur Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften ein wichtiger Punkt sein, jedoch werden bei Mängeln auch Auflagen zur Mängelbeseitigung und behördliche Anordnungen innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes festgelegt werden müssen.
Für die Durchführung der Überprüfungen wird den Praxen rechtzeitig der vorgesehene Besichtigungstermin mitgeteilt. Um den Praxen bereits im Vorfeld der Besichtigungen eine Vor-bereitung zu ermöglichen, werden durch das StMUGV auf der Internetseite der KVB weitere Informationen und Erläuterungen zu den einzelnen Prüfpunkten, z. B. zur notwendigen Fach-/Sachkunde, zugänglich gemacht (siehe ´Weitere Links´) . Damit können sich die Praxen auf die Besichtigung vorbereiten und die entsprechenden Unterlagen bzw. Nachweise vorhalten. Damit dürfte sich die Zeitdauer der jeweiligen Überprüfung vor Ort auf das notwendige Maß reduzieren lassen.
Mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) hat der Gesetzgeber die Aufbe-reitung von Medizinprodukten bereits Anfang 2002 geregelt. Neben den personellen und räumlichen Anforderungen sind geeignete, validierte Verfahren zu verwenden. Da die Validierung eine maschinelle Aufbereitung voraussetzt, wird die manuelle Aufbereitung somit in der Regel nur noch in Vor- bzw. Nachbearbeitungsschritten eingesetzt werden können. Durch die Validierung soll gewährleistet werden, dass der Erfolg der zum Einsatz kommenden Verfahren jederzeit sichergestellt und nachvollziehbar ist. Bei Beachtung der bereits 2001 veröffentlichten „gemeinsamen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ kann von der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ausgegangen werden. Wer hiervon abweichen will, muss die Wirksamkeit seines Verfahrens in allen Punkten selbst nachweisen.
Bei den Überprüfungen werden folgende Bereiche behandelt
- Regelung der Verantwortlichkeiten für die Aufbereitung und Personalqualifikation der Mitarbeiter für die Aufbereitung (Fach- bzw. Sachkunde),
- Erfassung, Einstufung und Festlegung der Aufbereitungsverfahren für alle verwendeten Medizinprodukte,
- Arbeitsanweisungen zu den einzelnen Aufbereitungsverfahren,
- Durchführung der Validierung für alle maschinellen Aufbereitungsverfahren bzw. Stan-dardisierung aller manuellen Aufbereitungsschritte,
- Durchführung der Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienemaßnahmen,
- Prüfung auf Sauberkeit und Funktion der Medizinprodukte sowie Pflegemaßnahmen und ordnungsgemäße Verpackung,
- Durchführung der Sterilisation mit Sattdampf,
Räumliche Anforderungen an die einzelnen Bereiche der Aufbereitung (Trennung von Unrein- und Reinbereich) und Lagerung des Sterilgutes. - Bereithalten und Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung.
Die Überprüfungen sollen möglichst gemeinsam durch Gewerbeaufsicht und Gesundheitsamt durchgeführt werden. Jedoch können bei Termin- oder Personalproblemen auch getrennte Besichtigungen möglich sein.
Nach der Überprüfung der Aufbereitung von Medizinprodukten in den Krankenhäusern und dem hierbei festgestellten Handlungsbedarf bei den Betreibern, d. h. den Aufbereitern, soll mit der Durchführung dieses Projektes die Qualität der Aufbereitung in den ambulanten OP-Praxen und in Tageskliniken ebenfalls überprüft werden. Dies erscheint umso wichtiger, da immer mehr Operationen ambulant durchgeführt werden und hierbei im Interesse der Patienten hinsichtlich der Aufbereitung der Medizinprodukte die gleiche Qualität wie bei einer stationären Operation gefordert werden muss.
Weitere Links
Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene
Robert-Koch-Institut (RKI)
