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Ultraschallvereinbarung - Aufbau

Der Vereinbarungstext gliedert sich in sechs Unterkapitel (A-F).

Kategorisierung:

  • Abschnitt A (§§1-3) - Allgemeine Bestimmungen
  • Abschnitt B (§§4-8) - Anforderungen an die fachliche Befähigung
  • Abschnitt C (§9) - Anforderungen an die apparative Ausstattung
  • Abschnitt D (§§10-13) - Auflagen (u.a. hinsichtlich der ärztl. Dokumentation)
  • Abschnitt E (§14) - Genehmigungsverfahren
  • Abschnitt F (§15-17) - Schlussbestimmungen (inbesondere Übergangsregelungen)

Ergänzend zum Text der Vereinbarung detaillieren fünf Anlagen einzelne Punkte:

  • Anlage I - Anforderungen an die fachliche Befähigung nach §§4-6
  • Anlage II - Anforderungen an die fachliche Befähigung nach § 6 (Ultraschallkurse)
  • Anlage III - Anforderungen an die apparative Ausstattung nach § 9
  • Anlage IV - Erläuterungen der verwendeten medizintechnischen Begriffe
  • Anlage V - Besondere Vorgehensweise bei der sonographischen Untersuchung der Säuglingshüfte nach § 12