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Arbeit in den Sonographiekommissionen der KVB

Eine entscheidende Komponente der Qualitätssicherungsarbeit der KVB stellt eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit den vom Vorstand der KVB berufenen Sonographiekommissionen dar.

In der Vergangenheit wurden die Vertreter der Sonographiekommissionen insbesondere im Rahmen der Kolloquiumsprüfungen und Stichprobenprüfungen der Sonographie der Mamma und der Säuglingshüfte sehr erfolgreich involviert, so dass sich im Bereich der Sonographie eine sehr hohe Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung in Bayern etabliert hat. Aber auch grundsätzliche Fragestellungen werden oftmals mit den Kommissionsmitgliedern besprochen. Alle Kommissionen arbeiten dabei auf dem jeweils aktuellsten Stand der medizinischen Erkenntnisse.

Zusätzliche Aufgabenfelder

Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben resultieren aus den Inhalten der neuen Ultraschallvereinbarung vom 30.10.2008 weitere Themengebiete, bei denen die KVB zukünftig die Expertise und Erfahrung der Kommissionsmitglieder einfließen lassen möchte.
Dabei handelt es sich um

  • Stichprobenprüfungen nach § 12 USV: Prüfung in der Kommission
  • Bildabnahmeprüfungen nach § 9 Abs. 2,3 USV – Vorprüfung der  Bilddokumentationen
  • Bildabnahmeprüfung nach § 9 Abs. 2,3 USV – Prüfung in der Kommission
  • Konstanzprüfungen nach § 13 USV – Vorprüfung der Bilddokumentationen
  • Konstanzprüfungen nach § 13 USV – Prüfung in der Kommission

Prüfungen von Bilddokumentationen in den Kommissionen

Analog zu dem Verfahren der bereits oben erwähnten Stichprobenprüfungen der Mamma und der Säuglingshüfte sowie bei den Kolloquien zum Nachweis der fachlichen Befähigung erfolgt hierbei ein physisches Zusammenkommen von drei Kommissionsmitgliedern sowie einem Vertreter der KVB. Die Termine werden von der KVB in Kooperation mit den Kommissionsmitgliedern organisiert und betreut.

Vorprüfungen von Bilddokumentationen:

Zur Akzelerierung des Verfahrens der Bildabnahmeprüfungen und der Konstanzprüfungen hat sich die KVB dafür entschieden, eingegangene Bilddokumentationen besonders qualifizierten „Vorprüfern“ zuzusenden. Bei der Wahl des Prüfungsortes ist der Kommissionsarzt frei. Die Ärzte konzentrieren sich z. B. insbesondere auf die Prüfung des Vorliegens der obligaten Bildinhalte nach Anlage III Nrn. 9.1 und 9.2 Ultraschallvereinbarung. Alle Aufnahmen werden von Mitarbeitern der KVB vorgeprüft, aufbereitet und regelmäßig versendet.

Zusammenarbeit

Die Arbeit in den Kommissionen wird so gestaltet, dass Termine immer mit allen Mitgliedern einer Kommission abgesprochen werden. Zum einen kann so eine langfristige Terminplanung für alle Beteiligten erreicht werden, zum anderen ist es möglich, bei Bedarf auch auf Ersatzmitglieder zurückzugreifen. Insofern werden Ihre zeitlichen Bedürfnisse bestmöglich berücksichtigt. Abhängig von der Art und Weise Ihrer Unterstützungsarbeit erfolgt eine Aufwandsentschädigung aller im Rahmen der Tätigkeit angefallenen Sachkosten sowie eine Entschädigung für die von Ihnen zur Verfügung gestellte Arbeitszeit.
 
Grundsätzlich danken wir den bereits für die KVB tätigen Kommissionsmitgliedern sehr und freuen uns über weitere Interessenten. Da alle Kommissionsmitglieder vom Vorstand der KVB einzeln berufen werden, benötigen wir bei Interesse an einer Arbeit in den Kommissionen verschiedene Informationen über Sie. Bitte kommen Sie bei Interesse oder einem Wunsch nach zusätzlichen Informationen über einzelne Tätigkeitsgebiete auf uns zu -  wir werden dann schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Kontakt

Senden Sie bitte eine E-Mail an die  Sono-Kommission der KVB