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Ultraschallvereinbarung - Initiale Bilderprüfung

Zur weiterhin bestehenden Pflicht zur Einreichung einer Gewährleistungserklärung des Herstellers bzw. Vertreibers Ihres Gerätes zum Nachweis der Erfüllung der apparativen Voraussetzungen wurde zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit der Ultraschallsysteme die „initiale Bilderprüfung“ nach § 9 Abs. 2 Ultraschallvereinbarung, gültig seit 01.04.2009, eingeführt.

Der Prüfprozess gilt für alle Ultraschallsysteme, die im B-Modus-Verfahren arbeiten bzw. auf dem B-Modus basieren. Dabei setzt sich ein Ultraschallsystem jeweils aus einer Kombination von Gerätekonsole, Schallkopf, Monitor und Dokumentationseinrichtung zusammen.

Im Farbduplex bitten wir um Einreichung von einer Aufnahme mit farbcodierter Darstellung (B-Modus-Bild incl. Farbe und Doppler) zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit Ihres Ultraschallsystems.

Bitte beachten Sie, dass für die initiale Bilderprüfung nach der Beitrags- und Gebührenordnung der KVB (beschlossen von der Vertreterversammlung) grundsätzlich eine Gebühr in Höhe von 50,- € anfallen wird. Über Höhe und das Begleichungsprozedere informieren wir in einem separaten Schreiben.

Welche Maßnahmen müssen Sie treffen?

Bitte reichen Sie geeignete Aufnahmen ein, nachdem Sie von uns ein entsprechendes Anforderungsschreiben erhalten haben. Zudem muss die vom Hersteller ausgefüllte neue Gewährleistungserklärung vorliegen. Bitte beachten Sie die Informationen, die wir Ihnen mit dem Anforderungsschreiben zukommen lassen. Für das Prozedere ist von entscheidender Bedeutung, dass jeder beantragte Anwendungsbereich/Anwendungsklasse (B-Modus oder auf dem B-Modus basierendes Verfahren) eindeutig den gemeldeten Schallköpfen zugeordnet werden kann (Mehrfachzuordnungen ggf. möglich).

Die Aufnahmen sollen nicht älter als drei Monate sein.

Sie können die einzureichenden Aufnahmen frei auswählen. Eine wichtige Einschränkung ist allerdings, dass die Aufnahme einer der neu beantragten Anwendungsklassen/einer der genehmigten Anwendungsklassen entsprechen muss.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Aufnahme je Ultraschallsystem einreichen müssen, wenn ein Ultraschallsystem für mehrere (beantragte) Anwendungsklassen verwendet werden soll.

Sollten die Ultraschallsysteme von mehr als einem Arzt verwendet werden, bitten wir Sie, den Betreiber/Praxispartner über die notwendige initiale Bilderprüfung zu informieren. Hier reicht die Einreichung der Bilddokumentationen durch einen der betroffenen Ärzte grundsätzlich aus.

Eine komprimierte Übersicht der Anforderungen finden Sie weiter unten unter dem Punkt „Checkliste“.

Einreichungsarten

Grundsätzlich können Sie die Aufnahmen auf einem analogen (papiergebunden) oder digitalen Medium einreichen. Im Farbduplexverfahren ist die Einreichung eines Farbbildes notwendig.

  • Papiergebundene Einreichung
    Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Druckgerät richtig eingestellt ist und über ausreichend Toner verfügt. Ausdrucke auf Thermopapier sind selbstverständlich auch zulässig.
    Bitte verwenden Sie für den Ausdruck der Bilder hins. der Größenverhältnisse ein Standardformat. Die Aufnahmen müssen ohne weitere Hilfsmittel gut beurteilbar sein.
  • Elektronische Einreichung
    Bitte reichen Sie die Bilder auf CD, DVD oder USB-Stick ein. Idealer Weise verwenden Sie ein gängiges Standardformat (z.B. „.jpeg“, „.bmp“, Dicom). Sollte eine besondere Software erforderlich sein, kann es dazu führen, dass wir die Bilder nicht verarbeiten bzw. anzeigen können. In letztem Falle müssen wir die Aufnahmen an Sie zurücksenden und erneut – verbunden mit der Bitte um ein gängiges Datenformat – anfordern.

Checkliste zur Selbstüberprüfung

  1. Haben Sie geeignete Aufnahmen ausgesucht?
  2. Ist eine Darstellung aller verpflichtenden Inhalte mit einer Aufnahme (max. 2 Aufnahmen) möglich?
  3. Entsprechen diese Aufnahmen der (neu beantragten) Anwendungsklasse?
  4. Haben Sie auf dem Bild ggf. Seitenbezeichnungen angefügt?
  5. Haben Sie das Bild (gerne auf der Rückseite) mit den (beantragten) Anwendungsklassen und dem Ultraschallsystem, mit dem die Aufnahme erstellt worden ist (hier insbes. hinsichtlich des Schallkopfs), beschriftet?
  6. Entsprechen die Aufnahmen jeweils allen Kriterien nach Anlage III Nr. 6, 9.1 und 9.2 Ultraschallvereinbarung? Haben Sie für sich die zu Ihrer Selbstkontrolle von der KVB zur Verfügung gestellten Checklisten ausgefüllt?

Was passiert nach der Einreichung der Bilder?

Wir werden Ihre Aufnahmen einer Prüfkommission vorlegen. Diese wird die Aufnahmen anhand der in der Ultraschallvereinbarung festgelegten Kriterien prüfen.

Sollten die Aufnahmen nicht den geforderten Voraussetzungen entsprechen, erhalten Sie von uns zeitnah ein Informationsschreiben hierüber. Dieses enthält auch Informationen über die nachzubessernden Kriterien.

Sollten Ihre Ultraschallsysteme den Voraussetzungen entsprechen, enthält Ihr Genehmigungsbescheid einen Passus über das erfolgreiche Bestehen der initialen Bilderprüfung.

Checklisten

Nachfolgend finden Sie von uns erstellte Checklisten, die Sie zur Selbstkontrolle der eingereichten Aufnahmen verwenden können. Sie können in den Druckeroptionen gezielt die für Sie relevanten Checklisten durch Angabe der entsprechenden Seite ausdrucken.
Checklisten s. Unterlagen