KVB Kontakt
Sie suchen einen Ansprechpartner zu allgemeinen oder fachlichen Fragen? Sie möchten unseren Service nutzen? Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen gerne.
Bezirks-, Geschäftsstellen
Finden Sie hier die Kontaktdaten der KVB-Bezirksstellen und -Geschäfts-stellen.
Bereitschaftsdienst
Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter
01805 / 191212*
Finden Sie hier weitere Informationen über unseren ärztlichen Bereitschaftssdienst in Ihrer Region:
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min
PatientenInfoline
Ihr Telefonkontakt für Ihre Fragen zur Gesundheitsversorgung in Bayern:
01805 / 797997*
Sie erreichen uns
Mo-Do: 09.00 - 17.00 Uhr
Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
oder schreiben Sie uns eine
E-Mail
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.
Therapieplatzvermittlung
Finden Sie hier Informationen über unsere Therapieplatzvermittlung für psychotherapeutische Behandlungen
Mitgliederberatung
Finden Sie hier Ihre Ansprechpartner am Service-Telefon
oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihren regionalen Präsenzberatern
Arztsuche
Ultraschallvereinbarung - Konstanzprüfung
Worum geht es bei der Konstanzprüfung?
Mit der Neufassung der Ultraschallvereinbarung (im Folgenden USV) - in Kraft getreten am 01.04.2009 - ist u. a. die Verpflichtung zur regelmäßigen Konstanzprüfung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen für die in der vertragsärztlichen Versorgung eingesetzten Ultraschallsysteme eingeführt worden. Hierdurch soll eine kontinuierliche hohe Leistungsfähigkeit hinsichtlich der technischen Bildqualität der Ultraschallsysteme gewährleistet werden.
Nach § 13 USV umfasst diese Überprüfung alle Ultraschallsysteme, die auf der Grundlage des B-Modus Aufnahmen erstellen bzw. auf dem B-Modus basieren (z. B. Duplex-Verfahren). Dies geschieht mittels von den Vertragsärzten eingereichten Bilddokumentationen, wenn diese über eine Ultraschallgenehmigung verfügen. Ein Ultraschallsystem setzt sich aus Gerätekonsole, Schallkopf, Monitor und Dokumentationseinrichtung zusammen.
Im Farbduplex bitten wir um Einreichung von 2 Aufnahmen (eine Aufnahme im B-Modus und eine Aufnahme mit farbcodierte Darstellung) zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit Ihres Systems.
Wann wird die Konstanzprüfung durchgeführt?
Nach § 9 USV soll die erste Konstanzprüfung vier Jahre nach der Abnahmeprüfung stattfinden (die Abnahmeprüfung beinhaltet auch die theoretische Erstprüfung der technischen Eignung über die schon bekannten Gewährleistungserklärungen). Danach werden die Prüfungen über die Bilddokumentationen im regelmäßigen Turnus von vier Jahren durchgeführt.
Sollten Sie Ihr Ultraschallsystem bereits vor dem 01.04.2009 in Betrieb genommen haben, erhalten Sie bis zum 31.03.2013 erstmalig eine Aufforderung zur Teilnahme an der Konstanzprüfung.
Wie unterstützen wir Sie bei der Erfüllung dieser Pflicht?
Bitte reichen Sie geeignete Aufnahmen ein, nachdem Sie ein Anforderungsschreiben erhalten haben. Zudem muss eine vom Hersteller/Gerätevertreiber nach den Vorgaben der seit 01.04.2009 geltenden Ultraschallvereinbarung ausgefüllte Gewährleistungserklärung vorliegen.
Bitte beachten Sie die Informationen, die wir Ihnen zusammen mit dem Anforderungsschreiben zukommen lassen werden.
Für einen insgesamt möglichst reibungsfreien Ablauf und um Rückfragen weitest gehend zu vermeiden ist es von entscheidender Bedeutung, dass jeder beantragte Anwendungsbereich/Anwendungklasse (B-Modus oder auf dem B-Modus basierenden Verfahren) eindeutig den gemeldeten Schallköpfen zugeordnet werden kann (Mehrfachzuordnungen ggf. möglich). Für Sie bedeutet dies, dass Sie von jeder relevanten und gemeldeten Schallsonde eine Aufnahme einreichen müssen.
Weitere Informationen im Überblick:
- Bitte beachten Sie, dass eine Aufnahme je Ultraschallsystem ausreicht, wenn ein Ultraschallsystem für mehrere beantragte Anwendungsklassen verwendet werden soll. Im Duplex-Verfahren sind zwei Aufnahmen erforderlich (eine Aufnahme im B-Modus und eine Aufnahme mit farbcodierter Darstellung).
- Die Aufnahmen sollen nicht älter als sechs Monate sein.
- Sie können die einzureichenden Aufnahmen frei auswählen. Eine wichtige Bedingung ist, dass die Aufnahme einer der genehmigten Anwendungsklassen entsprechen muss.
- Sollten die Ultraschallsysteme von mehr als einem Arzt verwendet werden, bitten wir Sie den/die Betreiber/Praxispartner über die notwendige Konstanzprüfung zu informieren.
Einen komprimierten Überblick über die Anforderungen an die einzureichenden Bilddokumentationen finden Sie weiter unten unter dem Punkt „Checkliste“.
Mögliche Einreichungsmedien
Grundsätzlich können Sie die Aufnahmen auf einem analogen (papiergebunden) oder digitalen Medium einreichen. Aus unseren Erfahrungswerten heraus empfehlen wir die Einreichung der Bilddokumentationen in digitaler Form.
a) elektronische Einreichung
Biitte reichen Sie die Bilder auf CD, DVD oder USB-Stick ein. Idealer Weise verwenden Sie ein gängiges Standardformat (z.B. DICOM, .jpeg). Sollte eine spezielle Software zur Anzeige erforderlich sein, kann es dazu führen, dass wir die Bilder nicht verarbeiten bzw. anzeigen können. Bitte löschen Sie vor dem Speichern der Aufnahmen auf dem Datenträger alle sonstigen dort enthaltenen Informationen.
b) papiergebundene Einreichung
Bitte achten Sie unter anderem darauf, dass Ihr Druckgerät richtig eingestellt ist und über ausreichend Toner verfügt. Ausdrucke auf Thermopapier werden ebenfalls angenommen. Bitte beschriften Sie die Aufnahmen entsprechend der Checkliste.
Für den Ausdruck der Bilder hins. der Größenverhältnisse verwenden Sie bitte ein Standardformat. Die Aufnahmen müssen ohne weitere Hilfsmittel interpretierbar sein. Im Farbduplexverfahren ist der Ausdruck eines Farbbildes notwendig.
Checkliste zur Selbstüberprüfung
Zu Ihrer Unterstützung orientieren Sie sich bitte an der nachfolgenden Checkliste:
- Haben Sie geeignete Aufnahmen ausgesucht?
- Sind mit den Aufnahmen alle gemeldeten Schallköpfe nachvollziehbar abgedeckt?
- Ist eine Darstellung aller verpflichtenden Inhalte mit einer Aufnahme (max. 2 Aufnahmen in Ausnahmefällen) möglich?
- Entsprechen diese Aufnahmen der/n Anwendungklasse/n der Ultraschallvereinbarung?
- Haben Sie auf dem Bild ggf. Seitenbezeichnungen angefügt?
- Haben Sie das Bild (gerne auf der Rückseite) mit der genehmigten Anwendungsklasse und dem Ultraschallsystem, mit dem die Aufnahme erstellt worden ist (hier insbes. hinsichtlich dem Schallkopf), beschriftet?
- Entsprechen die Aufnahmen jeweils allen Kriterien nach Anlage III Nr. 6, 9.1 und 9.2 der Ultraschallvereinbarung? Haben Sie die theoretische Eignung der Aufnahmen zu Ihrer Selbstkontrolle über die von der KVB zur Verfügung gestellten Checklisten vorab kontrolliert?
Was passiert nach der Einreichung der Bilder?
Wir werden Ihre Aufnahmen einer Prüfkommission vorlegen. Diese wird die Aufnahmen anhand der in der Ultraschallvereinbarung festgelegten Kriterien prüfen. Sollten die Aufnahmen nicht den geforderten Voraussetzungen entsprechen, erhalten Sie von uns zeitnah einen entsprechenden Bescheid. Dieser enthält auch Informationen über die nachzubessernden Kriterien.
Sollten Ihre Ultraschallsysteme den Voraussetzungen entsprechen, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid über die erfolgreiche Konstanzprüfung.
Bitte beachten Sie, dass für die Konstanzprüfung grundsätzlich eine Gebühr nach der Beitrags- und Gebührenordnung der KVB anfallen wird.
Checklisten
Nachfolgend finden Sie von uns erstellte Checklisten für alle Anwendungsbereiche, die Sie zur Selbstkontrolle der eingereichten Aufnahmen verwenden können.
Sie können in den Druckeroptionen gezielt die für Sie relevanten Checklisten durch Angabe der Seite ausdrucken.
Checklisten s. Unterlagen
