KVB Kontakt
Sie suchen einen Ansprechpartner zu allgemeinen oder fachlichen Fragen? Sie möchten unseren Service nutzen? Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen gerne.
Bezirks-, Geschäftsstellen
Finden Sie hier die Kontaktdaten der KVB-Bezirksstellen und -Geschäfts-stellen.
Bereitschaftsdienst
Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter
01805 / 191212*
Finden Sie hier weitere Informationen über unseren ärztlichen Bereitschaftssdienst in Ihrer Region:
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min
PatientenInfoline
Ihr Telefonkontakt für Ihre Fragen zur Gesundheitsversorgung in Bayern:
01805 / 797997*
Sie erreichen uns
Mo-Do: 09.00 - 17.00 Uhr
Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
oder schreiben Sie uns eine
E-Mail
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.
Therapieplatzvermittlung
Finden Sie hier Informationen über unsere Therapieplatzvermittlung für psychotherapeutische Behandlungen
Mitgliederberatung
Finden Sie hier Ihre Ansprechpartner am Service-Telefon
oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihren regionalen Präsenzberatern
Arztsuche
Ultraschallvereinbarung - Stichprobenprüfung
Im Rahmen der Stichprobenprüfungen fordert die KVB jährlich von 3 Prozent der Ärzte, denen eine Genehmigung erteilt worden ist, die Dokumentationen zu fünf abgerechneten Ultraschalluntersuchungen an. Die Anforderung erfolgt nach dem Zufallsprinzip unter Angabe des Patientennamens und Untersuchungsdatums.
Die Kriterien nach § 10 Abs 2 bis 4 Ultraschallvereinbarung sind zu erfüllen. Besonders festzuhalten gilt, dass eine Anforderungen aus allen genehmigten Bereichen möglich ist, d.h. es existiert anders als bei der Konstanzprüfung keine Einschränkung auf das B-Modus bzw. auf ein darauf basierendes Verfahren.
Das nähere Prozedere werden wir zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle detailliert veröffentlichen.
Was bedeutet das für Sie?
Gemäß den bundesweit einheitlichen Vorgaben der Ultraschallvereinbarung hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns für das Jahr 2009 die Anforderungen zur Durchführung der Stichprobenprüfung versendet.
Den Anforderungen ist ein umfangreiches Informationsmaterial beigelegt, welche die angeschriebenen Ärzte dezidiert auf die obligaten Inhalte der ärztlichen und schriftlichen Dokumentation hinweist.
Ergänzend hierzu stellen wir Ihnen einen Dokumentationsbogen zur Verfügung. Diesen können Sie ergänzend zur Ihrer in der Praxis vorgehaltenen ärztlichen Dokumentation ausfüllen und der Einreichung der Bilddokumentationen beilegen.
Mustervorlage für die ärztliche Dokumentation
Dezidierte Hinweise zu den Anforderungen an die Bilddokumentation finden Sie in dem Anforderungsschreiben.
Bitte achten Sie auf die Lesbarkeit der eingereichten Unterlagen.
