KVB Kontakt

Sie suchen einen Ansprechpartner zu allgemeinen oder fachlichen Fragen? Sie möchten unseren Service nutzen? Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen gerne.

Bezirks-, Geschäftsstellen

Bereitschaftsdienst

Sie erreichen uns außerhalb der Sprechstundenzeiten telefonisch unter

 01805 / 191212*

Finden Sie hier weitere Informationen über unseren ärztlichen Bereitschaftssdienst in Ihrer Region:

Bereitschaftsdienst 

Bereitschaftspraxen

*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min

PatientenInfoline

Ihr Telefonkontakt für Ihre Fragen zur Gesundheitsversorgung in Bayern: 

01805 / 797997*

Sie erreichen uns

Mo-Do: 09.00 - 17.00 Uhr
Fr:        09.00 - 13.00 Uhr

oder schreiben Sie uns eine
E-Mail

 *14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.

Therapieplatzvermittlung

Finden Sie hier Informationen über unsere Therapieplatzvermittlung für psychotherapeutische Behandlungen

mehr erfahren

Mitgliederberatung

Finden Sie hier Ihre Ansprechpartner am Service-Telefon

oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihren regionalen Präsenzberatern

Abrechnung

Praxisführung

Verordnung

Arztsuche

Ultraschallvereinbarung - Stichprobenprüfung

Im Rahmen der Stichprobenprüfungen fordert die KVB jährlich von 3 Prozent der Ärzte, denen eine Genehmigung erteilt worden ist, die Dokumentationen zu fünf abgerechneten Ultraschalluntersuchungen an. Die Anforderung erfolgt nach dem Zufallsprinzip unter Angabe des Patientennamens und Untersuchungsdatums.

Die Kriterien nach § 10 Abs 2 bis 4 Ultraschallvereinbarung sind zu erfüllen. Besonders festzuhalten gilt, dass eine Anforderungen aus allen genehmigten Bereichen möglich ist, d.h. es existiert anders als bei der Konstanzprüfung keine Einschränkung auf das B-Modus bzw. auf ein darauf basierendes Verfahren.

Das nähere Prozedere werden wir zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle detailliert veröffentlichen.

Was bedeutet das für Sie?

Gemäß den bundesweit einheitlichen Vorgaben der Ultraschallvereinbarung hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns für das Jahr 2009 die Anforderungen zur Durchführung der Stichprobenprüfung versendet.

Den Anforderungen ist ein umfangreiches Informationsmaterial beigelegt, welche die angeschriebenen Ärzte dezidiert auf die obligaten Inhalte der ärztlichen und schriftlichen Dokumentation hinweist.

Ergänzend hierzu stellen wir Ihnen einen Dokumentationsbogen zur Verfügung. Diesen können Sie ergänzend zur Ihrer in der Praxis vorgehaltenen ärztlichen Dokumentation ausfüllen und der Einreichung der Bilddokumentationen beilegen.

Mustervorlage für die ärztliche Dokumentation

Dezidierte Hinweise zu den Anforderungen an die Bilddokumentation finden Sie in dem Anforderungsschreiben. 

Bitte achten Sie auf die Lesbarkeit der eingereichten Unterlagen.