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DMP Brustkrebs

Zum 01.10.2007 trat der neue Vertrag zum DMP Brustkrebs in Kraft. Der neue Vertrag wurde mit folgenden Krankenkassen geschlossen: AOK, BKK, Signal Iduna IKK, Knappschaft sowie vdek und setzt die bisherigen Verträge zum DMP Brustkrebs fort.

Die bestehenden Genehmigungen aus den alten DMP-Verträgen bleiben gültig!

DMP-Brustkrebs-Vertrag

Vertrag zum DMP Brustkrebs (1.3 MB)

Anlage 3 der RSAV

Die Anlage 3 bildet die rechtliche Grundlage zur Durchführung des DMP Brustkrebs. Hier sind u.a. die Versorgungsinhalte geregelt.

Anlage 3 der RSAV Stand: 22.07.2009