KVB Kontakt

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Bereitschaftsdienst

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Bereitschaftsdienst 

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*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min

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Verordnung

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DMP Sonstige Verträge

Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft DMP Bayern

Mit der vorliegenden Vereinbarung bilden die Vertragspartner eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach §219 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit §28f Abs. 2 Ziff. 1 Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV). Die Arbeitsgemeinschaft hat unter anderem die Aufgabe, die Versichertendaten auf den bei ihr eingehenden Datensätzen zu pseudonymisieren und diese Datensätze dann an die KVB und die Gemeinsame Einrichtung nur für die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben im Rahmen der Qualitätssicherung weiterzuleiten.

ARGE-Vertrag 

Vereinbarung über die Bildung einer Gemeinsamen Einrichtung DMP Bayern

Zweck der Gemeinsamen Einrichtung DMP Bayern ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dieser Zweck wird vorrangig durch die Qualitätssicherung und die Bereitstellung der Daten zur Evaluation strukturierter Behandlungsprogramme für chronische Erkrankungen im Sinne des §137f SGB V erfüllt.

Vertrag Gemeinsame Einrichtung

Protokollnotiz zum Vertrag Gemeinsame Einrichtung