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Arztsuche
Rechtsquellen Bayern
Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen
Zweck des Rahmenvertrags ist es, die medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Maßnahmen der Interdisziplinären Frühförderstellen für behinderte oder von einer Behinderung bedrohten Kindern als Komplexleistung zu gewährleisten. Der Rahmenvertrag tritt zum 01.08.2006 in Kraft.
Die Vergütung der ärztlichen Tätigkeit ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Vielmehr gilt die bisherige Vergütung für Behandlungsplan/Teamgespräch bis auf weiteres fort.
Hinweis: Der Vertrag ist derzeit nicht verfügbar.
Rundschreiben und FAQs zum Rahmenvertrag
Neue Anlage 9 zum Rahmenvertrag Frühförderung
