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Hautscreening

Ziel der einzelvertraglichen Vereinbarungen mit einigen Krankenkassen über ein Hautkrebsscreening für unter 35-jährige Versicherte ist es, Hautkrebs im Rahmen der Vorsorge frühzeitig zu erkennen und einer Behandlung zuzuführen.

Dabei ist neben der ärztlichen Untersuchung der Versicherte über sein persönliches Hautkrebsrisiko und die Schutzmaßnahmen zur Verhütung von bösartigen Hautkrebserkrankungen zu beraten.

Vereinbarungen über ein Hautkrebsscreening für unter 35-jährige Versicherte bestehen zum 01.01.2010 zwischen der KVB und den folgenden  Krankenkassen: 

  • BKK Landesverband
  • TK
  • LKK
  • BIG direkt gesund
  • Barmer/GEK
  • Hanseatische Krankenkasse

Information mit Übersicht der Hautkrebsscreeningverträge ab 01.01.2010

Schreiben an Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten vom 20.4.2012

Schreiben an alle bayerischen Hautärzte 

RS: Neue Hautkrebsscreeningverträge ab 1.1.2010 für Versicherte unter 35

Übersicht der Modalitäten

Elektronische Dokumentation ab 01.04.2010

Onlineanbindung der Arztpraxis 

Gegenüberstellung KV-Ident / KV-SafeNet

Informationen zu KV-Ident

Elektronische Dokumentation ab 01.04.2010

Vereinbarung zwischen BKK Landesverband und KVB

RS: Neue Hautkrebsscreeningverträge ab 1.1.2010 für Versicherte unter 35

Teilnehmende Krankenkassen

Teilnehmerliste Krankenkassen.pdf

  • Nicht alle BKKen nehmen an dem bayerischen Hautkrebsscreeningvertrag für unter 35-Jährige teil
  • Teilnahme am bayerischen Hautkrebsscreeningvertrag für unter 35-Jährige für Versicherte der bayerischen Techniker Krankenkasse, bayer. Barmer GEK und bayer. BIG direkt

Vereinbarung zwischen Knappschaft und KBV

Eckpunkte des Vertrages

Fragen & Antworten

FAQs zum Hautscreening