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Arztsuche
Rechtsquellen Bayern
Hautscreening
Ziel der einzelvertraglichen Vereinbarungen mit einigen Krankenkassen über ein Hautkrebsscreening für unter 35-jährige Versicherte ist es, Hautkrebs im Rahmen der Vorsorge frühzeitig zu erkennen und einer Behandlung zuzuführen.
Dabei ist neben der ärztlichen Untersuchung der Versicherte über sein persönliches Hautkrebsrisiko und die Schutzmaßnahmen zur Verhütung von bösartigen Hautkrebserkrankungen zu beraten.
Vereinbarungen über ein Hautkrebsscreening für unter 35-jährige Versicherte bestehen zum 01.01.2010 zwischen der KVB und den folgenden Krankenkassen:
- BKK Landesverband
- TK
- LKK
- BIG direkt gesund
- Barmer/GEK
- Hanseatische Krankenkasse
Information mit Übersicht der Hautkrebsscreeningverträge ab 01.01.2010
Schreiben an Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten vom 20.4.2012
Schreiben an alle bayerischen Hautärzte
RS: Neue Hautkrebsscreeningverträge ab 1.1.2010 für Versicherte unter 35
Elektronische Dokumentation ab 01.04.2010
Onlineanbindung der Arztpraxis
Gegenüberstellung KV-Ident / KV-SafeNet
Elektronische Dokumentation ab 01.04.2010
Vereinbarung zwischen BKK Landesverband und KVB
RS: Neue Hautkrebsscreeningverträge ab 1.1.2010 für Versicherte unter 35
Teilnehmende Krankenkassen
Teilnehmerliste Krankenkassen.pdf
- Nicht alle BKKen nehmen an dem bayerischen Hautkrebsscreeningvertrag für unter 35-Jährige teil
- Teilnahme am bayerischen Hautkrebsscreeningvertrag für unter 35-Jährige für Versicherte der bayerischen Techniker Krankenkasse, bayer. Barmer GEK und bayer. BIG direkt
