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Rechtsquellen Bayern
Honorarverträge
Honorarvertrag ab 2011
Alle Kassen (AOK, BKK, IKK, LKK, BKN, alle Ersatzkassen)
Vereinbarung über die Vergütung und Honorierung vertragsärztlicher Leistungen im Jahr 2011 gemäß §§ 82 Abs. 2 Satz 1, 87, 87a, 87b, 87d SGB V
Hier finden Sie eine aktualisierte Lesefassung des Abschnitts 2.1 (Honorierung vertragsärzlicher Leistungen) unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachträge
Honorarvertrag ab 2010
Alle Kassen (AOK, BKK, IKK, LKK, BKN, alle Ersatzkassen)
Vereinbarung über die Vergütung und Honorierung vertragsärztlicher Leistungen im Jahr 2010 gemäß §§ 82 Abs. 2 Satz 1, 87, 87a, 87b, 87c SGB V: Die amtliche Veröffentlichung des Vertrags erfolgte in Ausgabe 31 der Bayerischen Staatszeitung, vom 06.08.2010
1. Nachtrag zum Honorarvertrag 2010
Honorarvertrag ab 2009
Alle Kassen (AOK, BKK, IKK, LKK, BKN, alle Ersatzkassen)
Vereinbarung über die Vergütung und Honorierung vertragsärztlicher Leistungen im Jahr 2009 gemäß §§ 82 Abs. 2 Satz 1, 87, 87a, 87b, 87c SGB V: Das bayerische Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung hat am 2. Januar 2009, zugegangen bei der KVB am 05. Januar 2009, die endgültige Festsetzung des Vertrags über die Vergütung und Honorierung vertragsärztlicher Leistungen im Jahr 2009 gemäß §§ 82 Abs. 2 Satz 1, 87, 87a, 87b, 87c SGB V mitgeteilt.
Die amtliche Veröffentlichung des Vertrags erfolgte in Ausgabe 3 der Bayerischen Staatszeitung, vom 16.01.2009 .
Mit Wirkung zum 01.10.2009 wurde mit den Krankenkassen eine 2. Anpassungsvereinbarung zum Honorarvertrag 2009 geschlossen. Die amtliche Veröffentlichung der Anpassungsvereinbarung erfolgt in der Ausgabe 40 der Bayerischen Staatszeitung am 02.10.2009.
2. Anpassungsvereinbarung
(110 KB)
Mit Wirkung zum 01.07.2009 wurde mit den Krankenkassen eine Anpassungsvereinbarung zum Honorarvertrag 2009 geschlossen. Die amtliche Veröffentlichung der Anpassungsvereinbarung erfolgte in Ausgabe 23 der Bayerischen Staatszeitung vom 05.06.2009.
1. Anpassungsvereinbarung
(614 KB)
Alle Kassen (AOK, BKK, IKK, LKK, BKN, alle Ersatzkassen)
Das bayerische Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung hat am 16. Oktober 2009 Zuschläge gemäß der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 17. März 2009 und 20.Mai 2009 zur Verhinderung ungewollter Honorarverluste für besonders förderungswürdige Leistungen mit Wirkung zum 01.04.2009 festgesetzt.
Die genaue Auflistung der betroffenen Leistungen und die Höhe der Zuschläge sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Zuschläge ambulante Operationen (Kap. 31.2 EBM) und Anästhesien (Kap. 31.5 EBM) sowie internistische Leistungen ![]()
Zuschläge belegärztliche Leistungen (Kap. 36 EBM) und Geburtshilfe (Kap. 8 EBM)
Honorarvertrag bis 2008
Die Höhe der Gesamtvergütung (Honorarvertrag) wurde bis 2008 in der Regel jährlich mit den jeweiligen Krankenkassenverbänden verhandelt und angepasst.
AOK Bayern | |
Vertrag 2008: | |
Vertrag 2006/07 inkl. Strukturverträge: | |
Vertrag 2004/05: | |
Vertrag 2002/03: | |
BKK LV Bayern | |
Vertrag 2008 inkl. QS-Verträge: | |
Vertrag 2007 inkl. Strukturverträge: | |
Vertrag 2006: | |
Vertrag 2005: | |
Vertrag 2004: | |
Ersatzkassen | |
Vertrag 2008: | |
Vertrag 2006/07: | |
Vertrag 2005: | |
Vertrag 2003/04: | |
LKK | |
Vertrag 2008 inkl. QS-Verträge: | |
Vertrag 2006/07 inkl. Strukturverträge: | |
Vertrag 2004/2005: | |
Vereinigte IKK | |
Vertrag 2008: | |
Vertrag 2006/07: | |
Vertrag 2004/05: |
